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AMLA startet: Was die neue EU-Behörde gegen Geldwäsche darf und ändert

AMLA startet: Was die neue EU-Behörde gegen Geldwäsche darf und ändert

Die europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ist eine neue, unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie wurde 2024 gegründet und nahm ihre Arbeit ab Juli 2025 schrittweise auf.

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Ziel der AMLA ist die wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union.

Ab 2028 übernimmt die AMLA die direkte Aufsicht über rund 40 besonders risikoreiche Kredit- und Finanzinstitute in der EU. Sie führt dafür Überprüfungen und Bewertungen durch und kann Informationen anfordern. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen (FIUs).

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Die AMLA entwickelt technische Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie Leitlinien und Empfehlungen, um ein einheitliches Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung in der EU sicherzustellen. Darüber hinaus unterstützt sie nationale Behörden bei der Umsetzung der Vorschriften, fördert den Informationsaustausch und gemeinsame Standards. Bei Verstößen kann die AMLA Sanktionen in Form von Geldbußen und Zwangsgeldern verhängen.

Die Geldwäscheaufsichtsbehörde übt direkte und indirekte Aufsicht über Finanzinstitute mit hohem Risiko aus und kann Sanktionen sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen Geldwäschevorschriften verhängen.

Zudem koordiniert und überwacht sie die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden und Financial Intelligence Units (FIUs). Die AMLA entwickelt verbindliche Standards, Leitlinien und Empfehlungen für verpflichtete Unternehmen und nationale Behörden. Darüber hinaus organisiert sie gemeinsame Analysen und unterstützt die FIUs bei operativen Ermittlungen.

Seit Januar 2025 leitet Bruna Szego als Vorsitzende die AMLA. Die Organisationsstruktur der Behörde umfasst darüber hinaus einen Verwaltungsrat, ein Direktorium, einen Exekutivdirektor sowie einen administrativen Überprüfungsausschuss, die gemeinsam die strategische und operative Steuerung der AMLA sicherstellen.

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Die AMLA wurde auf Grundlage einer speziellen EU-Verordnung, der AMLA-VO, geschaffen, die Teil des umfassenden EU-Geldwäschepakets ist. Diese Verordnung trat am 26. Juni 2024 in Kraft.

Als eigenständige Einrichtung der Europäischen Union verfügt die AMLA über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist somit parteifähig vor Gericht.

Die nationalen FIUs bleiben auch nach Einrichtung der AMLA für die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen zuständig. Die AMLA übernimmt ihre Aufgaben nicht, sondern koordiniert, unterstützt und setzt Standards für die Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch zwischen den FIUs und den Aufsichtsbehörden.

Die nationalen Aufsichtsbehörden behalten außerdem die Verantwortung für alle Finanzinstitute, die nicht direkt von der AMLA überwacht werden.

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