Genehmigung für Exporteure aufgehoben

02 MIN 00 SEK
Nallely Hernández
Mexiko-Stadt (8. August 2025) – 5:00 Uhr



Laut einem Bericht der Nationalen Kommission für Regulierungsverbesserung (Conamer) soll der am 3. Juni von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetzesentwurf aufgehoben werden und mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesrepublik Argentinien (DOF) in Kraft treten. Bildnachweis: AFP
Bis zur Bestätigung der Maßnahme im Amtsblatt der Föderation ( DOF ) müssen mexikanische Exporteure keine automatische Exportbenachrichtigung mehr beantragen. Diese gilt voraussichtlich für mindestens fünf Zolltarifpositionen und tritt am kommenden Montag in Kraft.
mural