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Hauptachsen der Reform des Wettbewerbsrechts

Hauptachsen der Reform des Wettbewerbsrechts

Die Reform des Bundeskartellrechts steht kurz vor dem Abschluss. Dies hat eine öffentliche Diskussion über die wichtigsten Änderungen und die möglichen Folgen ausgelöst. Im Folgenden fasse ich die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte kurz zusammen.

1. Die Anwendung der Wettbewerbspolitik auf staatliche Unternehmen könnte neu definiert werden, was möglicherweise zu ihrer völligen Immunität führen würde, was im Rahmen des USMCA zu Kontroversen führen würde.

2. Bei Fusionen sollen die Analysefristen verkürzt und die Frist für die Prüfung nicht meldepflichtiger Transaktionen verlängert werden. Es ist mit einer höheren Anzahl von Fusionen zu rechnen, die schneller abgewickelt werden müssen.

3. Absolut monopolistische Praktiken. Es werden erhebliche Änderungen diskutiert, da der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern illegal sein könnte, ohne zwangsläufig mit wettbewerbswidrigem Verhalten in Verbindung gebracht zu werden, und der Begriff potenzieller Wettbewerber als potenziell verantwortliche Partei einbezogen wird. Dies erhöht die Risiken für Unternehmen, verringert die Beweislast für die Behörden und erfordert zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen von Fusions- und Übernahmeverhandlungen sowie bei der Führung von Unternehmensverbänden.

4. Relativ monopolistische Praktiken. Dies könnte eine unangemessene Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit marktbeherrschender Unternehmen beinhalten. Es ist unklar, ob dies zu zusätzlichen Regulierungsmaßnahmen für diese Unternehmen führen könnte.

5. Sanktionen. Ziel ist es, die Sanktionen deutlich zu verschärfen und ihre Anwendung zu verschärfen. Die Sanktionen würden unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde verhängt. Dies würde Unternehmen treffen, bevor sie ihre rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten erschöpft haben.

6. Individuelle und kollektive Schadensersatzklagen. Ziel ist es, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere durch die Kartellbehörde, zu fördern. Zu diesem Zweck sind Änderungen der Verjährungsvorschriften und anderer gesetzlicher Bestimmungen geplant.

7. Das Recht der Behörde, Leitfäden und Richtlinien herauszugeben, bliebe erhalten, allerdings wäre dies weder verpflichtend noch Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Dies würde die klare Anwendung der Rechtsvorschriften erschweren und in der Praxis zu Problemen bei der Auslegung zentraler Konzepte führen.

8. Die neue Behörde wird verschiedene Aufgaben übernehmen, die derzeit vom IFT wahrgenommen werden. Dies erhöht den Arbeitsaufwand und erfordert ein höheres Budget. Die Behörde muss Maßnahmen ergreifen, um Talente in spezialisierten Bereichen der Telekommunikation und des Rundfunks zu gewinnen und zu halten.

Für Unternehmen ergeben sich vielfältige Herausforderungen. Erstens müssen sie ihr Risikomanagement anpassen und robustere Compliance-Programme implementieren. Insbesondere müssen die Kontrollen bei Fusionsverhandlungen und in der Zusammenarbeit mit Wettbewerbern verstärkt werden. Zweitens müssen sie Finanzplanungsmaßnahmen implementieren, die die sofortige Zahlung von Strafzahlungen berücksichtigen. Schließlich müssen sie anspruchsvollere Strategien zur Rechtsverteidigung in den Bereichen Verwaltung, Verfassung und Zivilrecht entwickeln.

Für die Behörde ist ein komplexes Szenario zu erwarten, da ihre Zuständigkeiten zunehmen und ihr Budget voraussichtlich begrenzt sein wird. Angesichts der Möglichkeit, dass die Behörde mehr Fälle bearbeiten muss, halte ich zwei Strategien für sinnvoll. Die erste besteht darin, die Maßnahmen der Agentur analytisch und verfahrenstechnisch auf die Fälle zu konzentrieren, die tatsächlich das größte Risiko für den Wettbewerbsprozess darstellen. Die zweite Strategie besteht parallel dazu in der Veröffentlichung neuer Leitfäden und Richtlinien. Diese sind zwar nicht bindend, sollen aber die Anwendung von Verfahren und die konzeptionelle Auslegung klären, die Behörde zu mehr Disziplin verpflichten und Investoren Sicherheit bieten.

*Spezialist für wirtschaftlichen Wettbewerb und Regulierung. Geschäftsführender Gesellschafter von Ockham Economic Consulting.

Eleconomista

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