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Kehrtwende bei Familienleistungen: Sozialversicherung zahlt bis zu 1.380 Euro pro minderjährigem Kind: Alter und Voraussetzungen

Kehrtwende bei Familienleistungen: Sozialversicherung zahlt bis zu 1.380 Euro pro minderjährigem Kind: Alter und Voraussetzungen

Es handelt sich um eine Leistung namens „Child Support Supplement“ , die Familien mit Kindern gewährt wird, sofern sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Obwohl die Hilfe, die früher als Hilfe für unterhaltsberechtigte Kinder bezeichnet wurde, in die Mindestsicherung eingerechnet werden kann, kann sie auch unabhängig davon beantragt werden.

Der Betrag wird auf Grundlage der Anzahl der Minderjährigen im Haushalt sowie deren Alter zum 1. Januar eines jeden Jahres gemäß den folgenden Spannen festgelegt.

  • Kinder unter drei Jahren: 115 Euro pro Monat (1.380 Euro pro Jahr).
  • Kinder über drei und unter sechs Jahren: 80,5 Euro pro Monat (966 Euro pro Jahr).
  • Über 6 und unter 18 Jahren: 57,5 ​​Euro pro Monat (690 Euro pro Jahr).

Wenn Sie also nur ein Kind unter drei Jahren haben, erhalten Sie 1.380 Euro pro Jahr , bei zwei Kindern 2.760 Euro. Handelt es sich beispielsweise um ein fünfjähriges und ein zehnjähriges Kind, wären es insgesamt 1.656 Euro (966 Euro bzw. 690 Euro).

Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Hilfe

Sobald die Altersgrenzen und die Höhe der zu erhaltenden Beträge bekannt sind, müssen die Voraussetzungen genannt werden, die die Sozialversicherung für die Gewährung dieser Hilfe berücksichtigt, von der derzeit mehr als 500.000 Menschen profitieren. In diesem Sinne werden mehrere Bedingungen festgelegt.

  • Einkommen unter 300 % der in der Erhöhungsskala für die Berechnung des garantierten Einkommens je nach Art der Lebensgemeinschaft festgelegten Schwellenwerte.
  • Das Nettovermögen liegt unter 150 % der in der Erhöhungsskala zur Berechnung der je nach Art der Lebensgemeinschaft geltenden Nettovermögensgrenze festgelegten Grenzen.
  • Bestehen Sie den Vermögenstest, dessen Grenze für einen Erwachsenen das Sechsfache des garantierten Einkommens beträgt, wobei je nach Art der Lebensgemeinschaft eine Erhöhungsskala in Höhe der Einkommensgrenze erfolgt.

Um den Vorgang zu vereinfachen, stellt das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) den Benutzern einen Simulator zur Verfügung, mit dem sie feststellen können, ob sie Anspruch auf das IMV (Mindestlebenseinkommen) haben und ob sie Anspruch auf diese Ergänzung haben, auch wenn sie keinen Anspruch auf das Mindestlebenseinkommen haben.

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