In der Finalnacht in der Nähe der Champs-Élysées geparktes Auto: Wird die Versicherung den Schaden ohne mit der Wimper zu zucken ersetzen?

Das wiederholte Auftreten von Schäden an in bestimmten Pariser Stadtteilen an den Abenden von Sportveranstaltungen geparkten Fahrzeugen wirft Fragen über die Grenzen des Fahrlässigkeitsbegriffs in der Kfz-Versicherung auf.
„Er will definitiv einen Vertrauensschub“, scherzt dieser Internetnutzer in den sozialen Medien und filmt dabei mitten in Paris ein Auto, das in seinem geparkten Wagen einen Inter- Schal und eine Flagge von Olympique Marseille platziert hat. All dies geschah am Abend des Champions-League-Finales, als mehrere Autos in Brand gesteckt und andere stark beschädigt wurden.
Was mit diesem armen Renault passiert ist, ist in der Geschichte nicht zu erfahren, aber es stellt sich die Frage: Kann man einem Autofahrer die Schuld geben, wenn er sein Auto am Abend des Finales in der Nähe der Champs-Élysées parkt? Oder anders gefragt: Kann die Versicherung die Entschädigung wegen Fahrlässigkeit ablehnen?
Allerdings besteht Grund zur Vermutung, dass dieser Fahrer in böser Absicht handelt: Sein Auto während einer Sportveranstaltung in der Nähe der Champs-Élysées zu parken, stellt nicht automatisch einen Fehler dar. Das ist, als würde man die Flagge einer gegnerischen Mannschaft hissen. „Sofern es kein konkretes Verbot gibt, ist diese Nachlässigkeit nicht verwerflich“, erklärt Arnaud Hugon, Kfz-Versicherungsexperte in Paris.
Diese Position basiert auf einem Rechtsgrundsatz: Einem Versicherten kann keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er die geltenden Vorschriften einhält. Die Sperrgebiete sind, sofern vorhanden, durch Präfekturverordnungen genau abgegrenzt. Während des Finales zwischen PSG und Inter Mailand beispielsweise verhängten die Behörden von Freitag 7 Uhr morgens bis Sonntag Mitternacht ein Parkverbot auf den Champs-Élysées und den Querstraßen. Außerhalb dieser festgelegten Bereiche blieb das Parken gestattet.
Aus dem Parken kann daher kein Vorwurf der Fahrlässigkeit abgeleitet werden. Bei einem Fahrzeugschaden können Versicherungen ohne eine gründliche Begutachtung keinen Anspruch auf Fahrlässigkeit erheben. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Versicherter einen Vorteil daraus ziehen möchte. „Die Kunst besteht darin, es zu beweisen“, betont der Versicherungsexperte. „Im Nachhinein gibt es nie einen konkreten Ort, an dem Vandalismus begangen werden kann . Es kann auch drei Straßen vom Sperrgebiet entfernt sein“, bemerkt der Experte.
Dennoch sind die Versicherer weiterhin auf der Hut vor Betrug. Nehmen wir das Beispiel der brennenden Autos bei der Silvesterparty. „Versicherer lassen das Motoröl beschädigter Autos systematisch testen“, sagt Arnaud Hugon. Konkret werden spezielle Kits zur Ölgewinnung verwendet, die dann an das Labor geschickt werden. Durch wissenschaftliche Analysen lässt sich feststellen, ob ein Motorschaden bereits vor dem unglücklichen Brandausbruch im Auto vorlag.
Bei Fahrzeugen mit gutem Motor, die der Besitzer aber (vermutlich) reparieren lassen wollte, weil die Karosserie überall Dellen aufwies, ist es für den Versicherer schwierig, die Manipulation nachzuweisen. Der letzte Retter der Versicherungsbranche an diesem Abend war der Aufruf des Pariser Spielers Ousmane Dembélé, „zu feiern, ohne alles kaputt zu machen“ .
lefigaro