Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

France

Down Icon

Arbeitslosigkeit: Das neue Sanktionsregime wurde umgesetzt

Arbeitslosigkeit: Das neue Sanktionsregime wurde umgesetzt

Das Dekret zur Einführung eines neuen Sanktionsregimes für Arbeitssuchende mit einem neuen „Suspendierungs-Remobilisierungs“ -System wurde am Samstag im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem „Einstellungsvertrag“ werde ein Arbeitssuchender mit der Aussetzung von mindestens 30 % seiner Leistungen für einen Zeitraum von ein bis zwei Monaten bestraft, heißt es in der Verordnung zum Vollbeschäftigungsgesetz von 2023.

Bei wiederholtem Verstoß kann die Aussetzung bzw. der teilweise oder vollständige Entzug der Zulage auf bis zu vier Monate verlängert werden.

Wenn der Arbeitssuchende seinen Verpflichtungen nachkommt, endet die Suspendierung, wie dieses System der „Suspendierung und Wiedereingliederung“ konkretisiert.

Mit diesem System hatte das Arbeitsministerium im Frühjahr „eine Logik der Remobilisierung der Menschen auf ihrem Karriereweg verteidigt , mit einem globalen Ansatz bei ihrer Arbeitssuche“.

France Travail erklärte letzten Monat, dass die sogenannte „Suspendierungs-Remobilisierungsmaßnahme“ „den Vorteil habe, dass das Unterstützungsverhältnis nicht mehr unterbrochen werde“. Nach Angaben des Betreibers hängen die Sanktionen gegen einen Arbeitssuchenden mit den neuen Regeln von seiner tatsächlichen Suche ab und nicht mehr von einer einfachen Abwesenheit bei einem Termin, was zu einem „ziemlich mechanischen“ Sanktionssystem führen würde.

Das neue Kontrollverfahren, das seit Juli in acht Regionen getestet wird, „führt nicht zu einer Erhöhung des Strafsatzes“, fügte der öffentliche Betreiber hinzu.

Libération

Libération

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow