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CO2-Grenzsteuer: Europäisches Parlament stimmt Vereinfachung der Vorschriften zu

CO2-Grenzsteuer: Europäisches Parlament stimmt Vereinfachung der Vorschriften zu

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Die Vereinfachung der CO2-Grenzsteuer der EU wurde am Donnerstag, den 22. Mai 2025, von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments gebilligt. Illustratives Foto des Europäischen Parlaments in Brüssel. Jean-Marc Quinet / BELPRESS/MAXPPP
Die Vereinfachung der CO2-Steuer an den Grenzen der EU, eine Maßnahme zur Ökologisierung der Importe aus den 27 EU-Ländern, wurde am Donnerstag, dem 22. Mai, vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Dieses Gesetz betrifft keine Kleinimporteure mehr, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr importieren, also 90 % von ihnen.

Ein überwältigendes Ergebnis von 564 zu 20 Stimmen. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, den 22. Mai, mit sehr großer Mehrheit die Vereinfachung der CO2-Steuer an den Grenzen der EU unterstützt, mit einer Ausnahmeregelung für kleine Importeure. Von dem Gesetz betroffen sind künftig nur noch diejenigen, die jährlich mehr als 50 Tonnen als umweltschädlich geltende Produkte importieren. Die Maßnahme wurde von den Abgeordneten aller Seiten gebilligt.

Die Europäische Union hat diesen „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) im Jahr 2022 eingeführt, der auf die umweltschädlichsten Sektoren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff abzielt.

In der Praxis muss der Importeur die mit dem Produktionsprozess verbundenen CO2-Emissionen deklarieren und, wenn diese die europäischen Standards überschreiten, ein „Emissionszertifikat“ zum CO2-Preis in der EU erwerben.

Der als „Kohlenstoffsteuer“ bezeichnete Mechanismus ist seit Oktober 2023 für eine Testphase in Kraft. Nach Ansicht der Europäischen Kommission und vieler Europaabgeordneter konnte in dieser Übergangsphase festgestellt werden, dass die bislang gewählten Schwellenwerte – beginnend bei 150,00 € pro Produktimport – deutlich zu niedrig waren. Durch die Erhöhung auf 50 Tonnen pro Jahr werden 90 % der Importeure, hauptsächlich KMU und Privatpersonen, deren CO2-Emissionen als marginal gelten, von der Regelung ausgenommen.

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Vereinfachungspolitik der Europäischen Kommission zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Allerdings ist die Entscheidung hinsichtlich der CO2-Steuer deutlich einvernehmlicher als andere geplante Vereinfachungsmaßnahmen, die den Zorn von Umweltorganisationen auf sich gezogen haben. Diesmal sei es „ein Beispiel für eine intelligente, auf Fakten basierende Vereinfachung“, meint der Zentrist Pascal Canfin (Renew).

„Die 150-Euro-Grenze funktioniert nicht. Sie war zu niedrig. Das bedeutet zu viele Transaktionen mit Formularen für Transaktionen, deren CO2-Emissionen fast im Epsilon-Bereich liegen“, bemerkt er.

Ein heiklerer Punkt: Die Europäische Kommission muss in den kommenden Monaten über die Möglichkeit entscheiden, diesen Kohlenstoffmechanismus auf andere Sektoren wie die Automobil- und Luftfahrtindustrie auszuweiten.

La Croıx

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