Die zivile Flotte der Konföderation fliegt nicht genug

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Die Flugzeuge und Helikopter des Bundesverkehrsministeriums flogen 2023 kaum. Der Bundesrechnungshof weist auf mangelnde Rentabilität hin.

Aufgrund eines Triebwerksproblems konnte der Pilatus PC-12 im Jahr 2023 kaum fliegen.
Etwas mehr als zweieinhalb Stunden pro Woche. Dies ist die durchschnittliche Flugzeit der verschiedenen Flugzeuge der Schweizer Zivilluftfahrt im Jahr 2023. Gleichzeitig beliefen sich die Betriebskosten für den Flugdienst dieser vier Flugzeuge und drei Helikopter des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im selben Jahr auf rund 3,5 Millionen Franken. Ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, das die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einer am Montag veröffentlichten Studie als „ungünstig“ bezeichnete.
Also ja, das Jahr 2023 war geprägt von einem Triebwerksschaden an einer der Maschinen und „erheblichen Wartungs- und Reparaturarbeiten an anderen Flugzeugen, die teilweise zu Ausfallzeiten von mehreren Monaten führten.“ Doch selbst unter Berücksichtigung dieser Gefahren blieb die Nutzungshäufigkeit mit 2,6 Stunden pro Woche bzw. durchschnittlich 137 Stunden pro Gerät im Jahr sehr gering. In seinem Bericht hob das CDF insbesondere einen Helikopter des Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsdienstes (SESE) hervor, der im Jahr 2023 90 und im Jahr 2024 124 Flugstunden absolvierte.
Um der Situation zu begegnen, hat die Aufsichtsbehörde daher vorgeschlagen, „die Größe der derzeitigen Flotte zu reduzieren oder sie aufzugeben“. Im Gegenzug könnte die Zivilluftfahrt ihre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die Flugzeuge nutzen, wie etwa der Armee oder der Kantonspolizei, verstärken. „Dadurch ließen sich Synergiepotenziale und Kostensenkungen von schätzungsweise mehreren Hunderttausend Franken pro Jahr erzielen.“ Auch die Möglichkeit, Flugzeuge zu leasen, anstatt sie zu besitzen, wird geprüft.
Die im Bericht des Bundesrechnungshofs genannten Flugzeuge sind dem Bundesverkehrsministerium zugeordnet. Sie werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsdienst (SSE) insbesondere für den Transport von Personal, für Schulungsflüge oder für Flüge zur Durchführung von Überprüfungen betrieben. Die bekannteren Flugzeuge des Bundes, wie etwa die Jets des Bundesrates oder die Kampfjets der Armee, sind daher nicht betroffen, da sie der Kontrolle des Eidgenössischen Verteidigungsdepartements unterstehen.

20 Minutes