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Konsum: Der Sommerschlussverkauf steht vor der Tür... Welche Regeln sind zu beachten und zu kontrollieren?

Konsum: Der Sommerschlussverkauf steht vor der Tür... Welche Regeln sind zu beachten und zu kontrollieren?

Dieses Jahr finden die Sommerschlussverkaufs von Mittwoch, dem 25. Juni, bis Dienstag, dem 22. Juli, in ganz Frankreich statt. Bitte beachten Sie, dass sich das Datum ändert, wenn Sie diesen Artikel von Korsika oder den Überseedepartements aus lesen.

Die vier Wochen voller Rabatte und Sonderangebote gelten daher nicht für Korsen und Einwohner der französischen Überseegebiete. Auf der Insel der Schönheit finden die Schlussverkäufe vom 9. Juli bis 5. August statt. In Guadeloupe finden sie vom 27. September bis 24. Oktober statt. Martinikaner hingegen können vom 2. bis 29. Oktober von den Sommerangeboten profitieren.

Auf Réunion finden die Sommerschlussverkaufs erst nächstes Jahr vom 1. bis 28. Februar statt. Die Winterschlussverkaufs finden hingegen vom 6. September bis 3. Oktober statt. In Saint-Barthélemy und San Marino können die Einwohner vom 11. Oktober bis 7. November Schnäppchen machen. Und in Saint-Pierre und Miquelon finden die Schlussverkäufe vom 16. Juli bis 12. August statt.

Ausverkaufsartikel müssen mindestens einen Monat vor Verkaufsbeginn zum Verkauf angeboten und bezahlt worden sein. Es ist verboten, wenige Tage vor Verkaufsbeginn einen Kauf speziell für den Verkauf zu tätigen, ohne dass die Produkte zuvor zum Verkauf angeboten wurden.

Im Laden muss die Unterscheidung zwischen Aktions- und Nicht-Aktionsartikeln für den Verbraucher klar erkennbar sein: insbesondere durch eine genaue Kennzeichnung und eine separate Platzierung im Laden.

Preise und Werbung

Der Verkäufer muss die angebotenen Rabatte im Vergleich zu einem tatsächlichen Referenzpreis deutlich angeben. Es ist daher verboten, den Preis eines Produkts vor dem Schlussverkaufszeitraum zu erhöhen , um den Anschein zu erwecken, dass das Sonderangebot höher ist als es tatsächlich ist.

Der Einzelhändler muss die Referenzpreise der angebotenen Produkte begründen können: entweder den niedrigsten tatsächlich vor Beginn der Aktion geltenden Preis oder den vom Lieferanten oder Netzbetreiber empfohlenen Preis. Darüber hinaus ist es verboten, im Schaufenster angezeigte Preisnachlässe zu umgehen, da dies als irreführende Werbung gilt.

SudOuest

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