Leistungsempfängern könnte die Zahlung im Krankenhaus verweigert werden

Antragsteller von PIP, Universal Credit und anderen Leistungen riskieren im Falle eines Krankenhausaufenthalts den Verlust ihres Anspruchs. Dies ist auf die strengen Vorschriften des Ministeriums für Arbeit und Rente ( DWP ) zurückzuführen.
Die Vorschriften besagen, dass Leistungsempfänger wesentliche Änderungen, die ihren Anspruch beeinflussen könnten, melden müssen, auch wenn diese nur kurzfristiger Natur sind. Während manche Dinge wie eine Namensänderung oder ein Arztwechsel nicht gemeldet werden müssen, ist dies bei einem Krankenhausaufenthalt der Fall.
Laut den Richtlinien des DWP sollten Sie die zuständige Stelle für Ihre Leistungen so schnell wie möglich informieren, wenn Sie eine Nacht oder länger im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung verbracht haben oder wenn Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder eines Arzttermins einen Termin bei Jobcentre Plus verpassen. Andernfalls kann Ihr Anspruch gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt mit dem DWP besprechen, müssen Sie einige persönliche Daten angeben. Dazu gehören Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Sozialversicherungsnummer und die Daten Ihres Partners, falls diese in Ihrem Antrag enthalten sind.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Angaben zu Ihrem Krankenhausaufenthalt machen:
- das genaue Datum Ihrer Einlieferung ins Krankenhaus
- das genaue Datum Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus (falls Sie das Krankenhaus bereits verlassen haben)
- alle anderen Krankenhausaufenthalte in den letzten 28 Tagen
- der Name des Krankenhauses, in dem Sie waren
- wohin Sie entlassen wurden, zum Beispiel nach Hause oder in ein Pflegeheim
- den Namen der Station, auf der Sie waren (falls Sie ihn kennen)
- wenn Sie zwischen Krankenhäusern gewechselt haben

Je nachdem, welche Leistungen Sie beantragen, können Sie Ihren Krankenhausaufenthalt auf unterschiedliche Weise melden. Wenn Sie mehrere Leistungen von verschiedenen Stellen beziehen, müssen Sie möglicherweise mehrere Meldungen einreichen.
Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung, wie Sie eine Änderung für alle relevanten Leistungen melden:
- Pflegegeld - rufen Sie die Helpline des Pensionsservice unter 0800 731 0469 an
- Kindergeld – wenden Sie sich an HMRC, wenn das Kind länger als 12 Wochen im Krankenhaus oder länger als acht Wochen in stationärer Pflege ist
- Disability Living Allowance (DLA) – rufen Sie das Disability Service Centre unter 0800 121 4433 an
- Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (ESA) – rufen Sie Jobcentre Plus unter 0800 169 0310 an
- Wohngeld – wenden Sie sich an Ihre Gemeinde
- Einkommensunterstützung – rufen Sie Jobcentre Plus unter 0800 169 0310 an
- Arbeitslosengeld (JSA) – rufen Sie Jobcentre Plus unter 0800 169 0310 an
- Rentengutschrift - rufen Sie die Helpline des Rentenservice unter 0800 731 0469 an
- Personal Independence Payment (PIP) – rufen Sie das Disability Service Centre unter 0800 121 4433 an
- Staatliche Rente - rufen Sie die Helpline des Rentenservice unter 0800 731 0469 an
- Universal Credit – erstellen Sie einen Bericht über Ihr Universal Credit-Onlinekonto
Sollten Sie die für Ihre Leistungen zuständige Stelle nicht erreichen können, kann ein Freund oder Verwandter in Ihrem Namen anrufen, sofern er über die notwendigen Angaben verfügt.
Daily Mirror