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Klassifizierte Krankenhäuser, Vertrag für medizinische Direktoren unterzeichnet: „Positives Ergebnis, aber es bleiben Hindernisse“

Klassifizierte Krankenhäuser, Vertrag für medizinische Direktoren unterzeichnet: „Positives Ergebnis, aber es bleiben Hindernisse“

Nach über zwanzig Jahren haben wir endlich das Ziel eines neuen nationalen Aris/Anmirs-Vertrags für die medizinische Verwaltung klassifizierter Krankenhäuser erreicht. Die Ratifizierung des Vertragsentwurfs 2016/2018 wurde trotz verschiedener Hindernisse, vor allem aufgrund der unzureichenden Deckung durch die zuständigen Institutionen, Wirklichkeit. Aris hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der im Gesetzesdekret 502/1992 enthaltene Grundsatz, wonach das Vergütungssystem im akkreditierten Gesundheitswesen auch an den Produktionskosten (vor allem den Arbeitskosten) ausgerichtet sein muss, seit langem nicht mehr angewendet wird, sodass private Einrichtungen die Vergütung ihrer Mitarbeiter erhöhen müssen, ohne mit entsprechenden Anpassungen ihrer Einnahmen rechnen zu können.

Die Widersprüchlichkeit all dessen wird noch deutlicher, wenn man die klassifizierten Krankenhäuser betrachtet. Diese sind zwar wesensgleich mit dem Nationalen Gesundheitsdienst (wie der Kassationsgerichtshof mehrfach bekräftigte, zuletzt 2024), stehen aber aus wirtschaftlicher Sicht in keiner Weise mit dem öffentlichen Gesundheitswesen gleich und unterliegen zudem nach jüngsten Urteilen der Verwaltungsgerichte wie alle akkreditierten Einrichtungen der Haushaltsdisziplin. Nach so vielen Jahren ist diese Praxis nicht mehr tragbar, und deshalb ist eine tiefgreifende Reform des Systems notwendig.

Die Ratifizierung erforderte daher ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein seitens Aris und wurde durch die proaktive Rolle zahlreicher beteiligter Strukturen erleichtert. Diese haben in den letzten Jahren Lösungen gefunden, um die Auswirkungen des neuen Vertrags ganz oder teilweise vorwegzunehmen. Dazu wurden dezentrale Vereinbarungen getroffen, die in das Protokoll der nationalen Vereinbarung vom 11. Juni aufgenommen wurden. Natürlich können die kritischen Punkte, die die Ratifizierung bisher verhindert haben, nicht als überwunden gelten. Aus diesem Grund wurden keine Zahlungsrückstände anerkannt und eine Frist von 12 Monaten eingeräumt, damit sich die Strukturen an die neuen vertraglichen Werte anpassen können. In dieser Zeit hoffen die Parteien, die Institutionen gemeinsam zu sensibilisieren.

Zu den zahlreichen Neuerungen zählen insbesondere die Änderungen der Regeln zur Exklusivität der Beziehung und der Möglichkeiten, sich für dieses System zu entscheiden, die Neugestaltung der Rollen (mit der Einführung von Rollen mit sehr hoher Spezialisierung) und die Bereitstellung spezifischer Schutzmaßnahmen für Fälle ungerechtfertigter Entlassung. Aus wirtschaftlicher Sicht nähert das neue Ccnl das wirtschaftliche Niveau der Ärzte in klassifizierten Krankenhäusern deutlich dem ihrer Kollegen in der SSN an und sieht eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 15 % vor, wobei die gesamte Vergütungsstruktur überprüft und aktualisiert wird.

Darüber hinaus wurde den Tarifverhandlungen auf zweiter Ebene großer Wert beigemessen. Diese waren mit der Regelung verschiedener Institutionen betraut, darunter der Bereitschaftsdienst, die variable Stellenvergütung und die leistungsbezogene Vergütung. Dadurch besteht die Möglichkeit, auf lokaler Ebene im Einzelfall unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse und der jeweiligen Situation der Strukturen zu modulieren. Die Zufriedenheit der Sozialpartner mit der erzielten Einigung ist daher offensichtlich das Ergebnis der Notwendigkeit, die beiden unterschiedlichen Bedürfnisse der Aufwertung des medizinischen Personals und der Nachhaltigkeit der damit verbundenen Kosten für die klassifizierten Krankenhäuser in Einklang zu bringen, die beide für die Stabilität des NHS unerlässlich sind.

ilsole24ore

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