Alclock: Salvini unterzeichnet das Dekret, wie das Gerät funktionieren wird: die Installateure, das Siegel, die Kontrollen

Verkehrssicherheit
Eine der wichtigsten Neuerungen der neuen Straßenverkehrsordnung, die seit dem 14. Dezember in Kraft ist. Obligatorisch für Wiederholungstäter, die mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 0,8 Gramm pro Liter angehalten werden

Das Dekret, das die Funktionsweise der Alkoholsperre regelt, wurde vom Minister für Infrastruktur und Verkehr, Matteo Salvini , dem Sekretär der Lega, unterzeichnet. Es handelt sich um eine Vorrichtung, die das Starten des Fahrzeugs verhindert, wenn der Fahrer einen Atemtest, ähnlich einem Alkoholtestgerät , nicht besteht. Dies ist eine der wichtigsten Neuerungen der neuen Straßenverkehrsordnung, die seit dem 14. Dezember in Kraft ist.
Der von Salvini unterzeichnete Text enthält präzise Richtlinien für autorisierte Werkstätten und Nutzer. Das Gerät ist eine weitere präventive Maßnahme, um Trunkenheit am Steuer zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mit der Alkoholsperre startet der Automotor nur, wenn der vom Gerät erkannte Alkoholpegel null beträgt. Die entsprechenden Bestimmungen standen seit Inkrafttreten der Reform noch aus . Das neue Gesetz sieht verschärfte Strafen und Sanktionen für Fahrer unter Alkoholeinfluss vor.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre für Fahrer vor, die bereits wegen Fahrens mit einem Blutalkoholspiegel von über 0,8 Gramm pro Liter bestraft wurden: Zwei Codes werden in ihren Führerschein eingetragen: Sie verbieten Alkohol am Steuer und verpflichten das Fahren ausschließlich mit dem Gerät ausgestatteter Fahrzeuge. Die Hersteller müssen detaillierte Anweisungen für Einbau, Gebrauch und Wartung bereitstellen. Autorisierte Installateure müssen ein spezielles Siegel anbringen, um Manipulationsversuche zu verhindern.
Es ist jedoch noch unklar, wer diese autorisierten Installateure sind oder sein werden: Das Ministerium hat angekündigt, eine Liste zu veröffentlichen, die derzeit noch nicht verfügbar ist. Der Erlass legt fest, dass die Alkoholsprechanlage in Fahrzeugen installiert werden kann, die „sowohl für den Personen- als auch für den Gütertransport verwendet werden“. Der Fahrer muss bei polizeilichen Kontrollen die Original-Einbauerklärung und das gültige Kalibrierungszertifikat des Geräts vorlegen.
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