Referendum 8.-9. Juni: Frage 4, die Debatte über die Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Frage betrifft die Aufhebung der Regelung, die die gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers (also der Person, die im Rahmen eines Vertrags einen Auftrag vergibt), des Auftragnehmers (der Person, die mit der Ausführung des Auftrags beauftragt wird) und des Subunternehmers (der Person, die in manchen Fällen den Auftrag im Auftrag des Auftragnehmers ausführt) für Arbeitsunfälle ausschließt, die mit der Art der Tätigkeit in Zusammenhang stehen, die von den Vertrags- oder Subunternehmerunternehmen ausgeführt wird. Fachsprachlich spricht man von „Unfällen, die sich aus betriebsspezifischen Risiken ergeben“. Der Begriff „gesamtschuldnerische Haftung“ bedeutet, dass alle Beteiligten (hier also Auftraggeber, Auftragnehmer und Subunternehmer) gegenüber denjenigen, denen ein von ihnen zu vertretender Schaden entsteht, die gleichen Pflichten haben, beispielsweise auf Schadensersatz. Eine gesamtschuldnerische Haftung im Beschaffungswesen ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte sich das Ja durchsetzen, würde der Auftraggeber auch bei einem Unfall eines Arbeitnehmers haften. Dies hat offensichtlich Auswirkungen insbesondere auf Sektoren wie das Baugewerbe.
Rai News 24