Sardinien auf dem Weg zu einem Gesetz zur ärztlich assistierten Selbsttötung

Sardinien bereitet sich darauf vor, als zweite italienische Region ein Gesetz zur ärztlichen Sterbehilfe in Erwägung zu ziehen. Der Regionalrat hat das Gesetzgebungsverfahren für den Vorschlag der Luca Coscioni Association eingeleitet, der darauf abzielt, Menschen mit unheilbaren Krankheiten grundlegende Rechte zu garantieren. Diese von einem breiten politischen Spektrum unterstützte Initiative wurde im sechsten Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Carla Fundoni von der Demokratischen Partei vorgestellt.
Die Anhörungen und die ZeugenaussagenDie Anhörungen begannen mit der Aussage von Filomena Gallo, Nationalsekretärin der Luca Coscioni Association. Gallo betonte, wie wichtig es sei, für die Beantwortung von Anträgen auf Sterbehilfe bestimmte Zeitrahmen festzulegen. Er wies darauf hin, dass Patienten derzeit zwischen sechs Monaten und drei Jahren auf die erforderlichen Untersuchungen warten müssten. Dieses Warten kann für diejenigen, die unerträgliches Leid erfahren, unerträglich sein und in manchen Fällen erhalten die Patienten vor ihrem Tod keine Antworten.
Das regulatorische Umfeld und die rechtlichen HerausforderungenDer Gesetzesentwurf Sardiniens unterscheidet sich von der nationalen Gesetzgebung, da er sich ausschließlich auf die Verantwortung der Gesundheitsunternehmen bei der Beantwortung von Patientenanfragen konzentriert. Gallo stellte klar, dass das Verfassungsgericht mit dem Cappato-Urteil bereits festgestellt habe, dass die Regionen die Befugnis hätten, in Gesundheitsfragen Gesetze zu erlassen. Trotz der Anfechtung des Gesetzes durch die toskanische Regierung ist der Anwalt zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess auf Sardinien nicht beeinträchtigt wird. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Recht auf ärztlich assistierten Suizid zu garantieren. Dieses Recht wurde 2019 vom Verfassungsgericht anerkannt, wartet aber noch auf ein konkretes Gesetz des Parlaments.
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