ENAC, Flüssigkeitsvorschriften an 5 Flughäfen umgesetzt

Die neuen Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck „gelten derzeit an folgenden nationalen Flughäfen: Rom Fiumicino, Mailand Linate, Mailand Malpensa, Bologna und Turin“. Dies gab die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC in einer Erklärung bekannt und bezog sich dabei auf die Entscheidung der ECAC (European Civil Aviation Conference), der europaweiten Organisation der Zivilluftfahrtbehörden, die die Mitnahme von Flüssigkeiten in Behältern über 100 Milliliter im Handgepäck erlaubt. Diese Flughäfen, so heißt es, „sind bereits mit Scannern der neuesten Generation ausgestattet“. „Daher“, so ENAC weiter, „bleiben an allen anderen Flughäfen die Regeln zur Einschränkung des Flüssigkeitstransports in der Kabine in Kraft.“
Die fünf nationalen Flughäfen Rom Fiumicino, Mailand Linate, Mailand Malpensa, Bologna und Turin, so ENAC, „verfügen bereits über Scanner der neuesten Generation, die bei Sicherheitskontrollen den Inhalt des Handgepäcks, einschließlich Flüssigkeiten, analysieren können.“ An allen anderen Flughäfen gelten weiterhin die Vorschriften zur Beschränkung des Flüssigkeitstransports in der Kabine. „Das heißt“, so ENAC, „Flüssigkeiten müssen in einzelnen Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern oder einem entsprechenden Wert aufbewahrt werden, in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter untergebracht sein und bei Sicherheitskontrollen aus dem Gepäck entnommen werden.“
ansa