Die EU hat eine App zur Altersüberprüfung in sozialen Medien eingeführt und wird derzeit in Italien erstmals getestet.

Die EU-Kommission hat Leitlinien zum digitalen Jugendschutz und den Prototyp einer Anwendung zur Altersüberprüfung von Nutzern auf Plattformen gemäß dem Digital Services Act vorgelegt. Dies gab EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen bekannt. Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland und Dänemark nehmen an der Pilotphase der Anwendung teil, die einen Baustein der bis Ende 2026 erwarteten digitalen Identitätsbörse bildet. Mit der App kann unter Wahrung der Privatsphäre überprüft werden, ob ein Nutzer über 18 Jahre alt ist, ohne weitere persönliche Informationen preisgeben zu müssen.
Die Prototyp-App setzt einen neuen Standard in der Online-Altersverifizierung. Sie ermöglicht es Nutzern beispielsweise, beim Zugriff auf Online-Inhalte für Erwachsene einfach nachzuweisen, dass sie über 18 Jahre alt sind. Gleichzeitig behalten sie die volle Kontrolle über alle anderen persönlichen Daten, wie ihr genaues Alter oder ihre Identität. Niemand kann die von einzelnen Nutzern abgerufenen Inhalte verfolgen, einsehen oder rekonstruieren. Die Verifizierungs-App wird in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, Online-Plattformen und Endnutzern getestet und weiter angepasst.
Die fünf Mitgliedstaaten werden die technische Lösung als erste übernehmen, mit dem Ziel, eine maßgeschneiderte nationale App zur Altersverifizierung einzuführen. Der Prototyp könnte in eine nationale App integriert werden oder als eigenständige App bestehen bleiben. „Die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen im Internet ist für diese Kommission von größter Bedeutung“, sagte Virkkunen. „Plattformen“, betonte er, „haben keine Entschuldigung dafür, Kinder weiterhin zu gefährden.“
Weitere Themen der Richtlinien sind suchterzeugendes Design, Cybermobbing, schädliche Inhalte und unerwünschter Kontakt mit Fremden. Insbesondere wird empfohlen, die Belastung von Minderjährigen durch suchtfördernde Praktiken zu reduzieren und Funktionen zu deaktivieren, die die übermäßige Nutzung von Online-Diensten fördern, wie z. B. Streaks, eine Art Aktivitätstracking-System und Lesebestätigungen. Um Cybermobbing zu bekämpfen, wird es als notwendig erachtet, Minderjährigen die Möglichkeit zu geben, Nutzer zu blockieren oder stummzuschalten, um sicherzustellen, dass sie nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zu Gruppen hinzugefügt werden können. Es wird außerdem empfohlen, Konten das Herunterladen oder Erstellen von Screenshots von Inhalten Minderjähriger zu verbieten, um die unerwünschte Verbreitung sexueller oder intimer Inhalte zu verhindern. Um die Belastung von Minderjährigen durch schädliche Inhalte zu reduzieren, werden Plattformen ermutigt, Inhalte, die junge Nutzer nicht sehen möchten, nicht erneut zu empfehlen. Schließlich werden Plattformen verpflichtet, die Konten von Minderjährigen standardmäßig auf privat zu setzen, d. h. sie sind für Nutzer außerhalb ihrer Freundesliste nicht sichtbar, um das Risiko einer Online-Kontaktaufnahme durch Fremde zu minimieren.
ansa