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Welche Rentenansprüche haben Hausfrauen in Spanien?

Welche Rentenansprüche haben Hausfrauen in Spanien?

Wenn Sie Ihr gesamtes Berufsleben zu Hause verbracht haben, sich um die Kinder gekümmert, den Haushalt geführt und Hausarbeiten erledigt haben, könnten auch Sie in Spanien Anspruch auf eine Rente haben.

Obwohl es in Spanien heutzutage weniger üblich ist, Hausfrauen oder Hausfrauen zu sein, gibt es laut der spanischen Arbeitskräfteerhebung (EPA) immer noch rund 2,8 Millionen davon.

Allerdings ist die Zahl der Hausfrauen und Eltern, die zu Hause bleiben, in Spanien seit 2002 um 43 Prozent zurückgegangen.

Während es früher eine große Altersspanne bei Hausfrauen gab, sind es heute meist Frauen über 70.

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Oftmals haben sie ihr Leben der Kindererziehung, der Hausarbeit und der Unterstützung ihres Partners gewidmet und dabei auf die Chance verzichtet, Karriere zu machen und ihr eigenes Geld zu verdienen.

Wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Partner in Rente geht, macht man sich oft Sorgen darüber, wie man im Alter seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und ob man Anspruch auf eine Rente hat.

Wenn Sie selbst Hausfrau sind oder eine Partnerin haben, die Hausfrau ist, und wissen möchten, welche Ansprüche Sie hier auf eine Rente haben, dann lesen Sie weiter.

Die Mindestanzahl an Jahren, die Sie in Spanien gearbeitet haben müssen (das ist die Anzahl der Jahre, die Sie in die Sozialversicherung eingezahlt haben), um in Spanien in Rente gehen und Anspruch auf eine staatliche Rente haben zu können, beträgt 15 Jahre.

Manche Hausfrauen haben im Laufe ihres Lebens gelegentlich gearbeitet – vielleicht vor der Geburt ihrer Kinder oder als die Kinder älter waren und sie mehr Zeit zur Verfügung hatten. Wenn diese Zeit 15 Jahre oder mehr beträgt, haben auch Sie Anspruch auf eine staatliche Rente.

Die Mindestrente wird auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrundlage der 25 Jahre vor dem Renteneintritt und der Anzahl Ihrer Berufsjahre berechnet.

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Wenn Sie insgesamt 15 Jahre lang nicht erwerbstätig waren und daher keine Beiträge gezahlt haben, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine staatliche beitragsabhängige Rente. Sie können jedoch eine beitragsfreie Rente beantragen.

Teilnahmeberechtigung

Um eine beitragsunabhängige Rente beantragen zu können, müssen Sie:

  • Mindestens 65 Jahre alt (60 bei Behinderung).
  • Mindestens 10 Jahre in Spanien wohnhaft sein.
  • Von diesen 10 Jahren müssen mindestens zwei aufeinanderfolgend und in den Jahren unmittelbar vor der Antragstellung gewesen sein.
  • Sie können nachweisen, dass Ihr jährliches Einkommen geringer ist als:
    • 7.905,80 € pro Jahr, wenn Sie allein leben
    • 13.973,92 € pro Jahr für zwei Personen
    • 18.973,92 € für drei Personen
    • 24.507,98 € für vier oder mehr Personen

Diese Grenzen erhöhen sich, wenn einer der Lebenspartner ein Elternteil oder Kind des Antragstellers ist.

Diese sind:

  • 33.599,65 € bei einer Zweiergemeinschaft
  • 47.434,80 € bei einer Wohngemeinschaft mit drei Personen
  • 61.269,95 € bei einer Wohngemeinschaft mit vier Personen.

Die beitragsunabhängige Altersrente ist nicht vereinbar mit Invaliditätsrenten, Sozialrenten, Zuschüssen zur Mindestsicherung und Zuschüssen zur Unterstützung Dritter sowie mit der Familienbeihilfe für unterhaltsberechtigte Kinder über 18 Jahren mit einer Behinderung von 65 Prozent oder mehr.

Es ist erwähnenswert, dass die beitragsunabhängige Rente auch Männern zur Verfügung steht, wenn Sie ein Hausmann waren und Ihre Frau gearbeitet hat, während Sie sich um Haushalt und Familie gekümmert haben.

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Wie die normalen beitragsabhängigen Renten sind auch die beitragsfreien Renten in Spanien an die Inflation und den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, um sicherzustellen, dass ältere Menschen nicht an Kaufkraft verlieren.

Die allgemeinen beitragsunabhängigen Rentensätze in Spanien im Jahr 2025 betragen:

  • 7.905,80 € pro Jahr oder 564,70 € pro Monat.

Wenn Sie mit einem anderen Rentner zusammenleben, der eine beitragsunabhängige Rente bezieht, verringert sich der Betrag für jeden Anspruch geringfügig.

Jede Region ist für die Verwaltung und Gewährung ihrer beitragsunabhängigen Rentenansprüche verantwortlich.

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie Ihr Büro beim Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones (INSS) aufsuchen und den Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten innerhalb von drei Monaten vor oder nach Ihrer Anspruchsberechtigung ausfüllen.

Sie können auf Antragsformulare auf der Website der staatlichen Rentenbehörde zugreifen und das Instituto de Mayores y Servicios Sociales der spanischen Regierung verfügt hier über ein sehr nützliches Tool mit allen Adressen und Kontaktdaten der einzelnen Ämter, aufgeschlüsselt nach Regionen und Provinzen.

Bitte melden Sie sich an, um mehr zu erfahren

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