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Die wichtigsten Änderungen am spanischen Studentenvisum im Jahr 2025

Die wichtigsten Änderungen am spanischen Studentenvisum im Jahr 2025

Wenn Sie einen Umzug nach Spanien mit einem Studentenvisum in Erwägung ziehen, sollten Sie sich über einige wichtige Änderungen im Klaren sein, darunter über die Arbeitsrechte im Zusammenhang mit dem Visum und darüber, wo Sie es beantragen können.

Wenn Sie nach Spanien ziehen möchten, haben Sie sich möglicherweise hauptsächlich mit zwei Optionen befasst – dem Non-Lucrative-Visum und dem Digital Nomad-Visum. Es gibt jedoch ein Visum, das Sie möglicherweise nicht in Betracht gezogen haben: das Studentenvisum.

Dies könnte eine gute Option für den ersten Umzug nach Spanien sein oder auch, wenn Sie nur vorübergehend hierher ziehen möchten, da es relativ einfach zu bekommen ist und nicht die hohen finanziellen Anforderungen der anderen Visa stellt – vorausgesetzt, Sie können sich die Kurskosten leisten.

Es ist nicht nur für junge Leute gedacht, man kann sich in jedem Alter dafür bewerben. Sie können sich für Hochschulkurse oder Sprachkurse entscheiden, die sehr beliebt sind.

Das neue spanische Einwanderungsgesetz, das am 20. Mai in Kraft getreten ist, bringt jedoch einige Änderungen am Studentenvisum mit sich. Wenn Sie diese Option in Erwägung ziehen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Art des Kurses, den Sie belegen. Grundsätzlich gelten nun unterschiedliche Regeln für Studierende höherer Bildungsgänge wie Master oder PhD und für Studierende regulärer Studiengänge, beispielsweise an einer Spanisch-Sprachakademie.

Sie können ein Studentenvisum nur außerhalb Spaniens beantragen

Früher durften Sie als Tourist nach Spanien einreisen und ein Studentenvisum beantragen. Jetzt müssen Sie sich vor Ihrer Ankunft in Ihrem Heimatland bewerben. Dies muss über Ihr örtliches Konsulat erfolgen.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich zu bewerben

Für die Beantragung eines Studentenvisums gibt es eine Altersgrenze von mindestens 18 Jahren. Es gibt keine Obergrenze, Sie können also auch als älterer Student einreisen.

Wenn Sie keinen Hochschulkurs absolvieren, ist Ihre Zeit begrenzt

Früher konnte man sein Studentenvisum mehrmals verlängern, um länger in Spanien zu bleiben. Jetzt ist ein Aufenthalt von maximal zwei Jahren möglich, wenn man beispielsweise einen Sprachkurs oder einen Kurs absolviert, der kein Master- oder PhD-Studium ist. Dies kann ein einjähriger Kurs sein, den man dann für ein zweites Jahr für einen anderen Kurs verlängern oder denselben Kurs fortsetzen kann, wenn er länger dauert.

Studierende, die einen Sprachkurs absolvieren, müssen einen Test bestehen, um ihr Visum zu verlängern

Um Ihr Visum zu verlängern, müssen Sie ein Abschlusszertifikat vorlegen und nun einen Sprachtest bestehen, um es verlängern zu können. Dazu gehört:

  • DELE-Zertifikat (Diplom für Spanisch als Fremdsprache).
  • Anmeldung zur DELE-Prüfung
  • SIELE-Zertifikat – ein offizieller Spanischtest mit digitaler Zertifizierung

Änderungen bei der Verlängerung der Berufsausbildung

Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung entscheiden, beispielsweise eine Ausbildung zum Klempner oder Elektriker in Spanien, gibt es jetzt einige Änderungen, wenn Sie Ihre Ausbildung verlängern möchten. Sie müssen:

  • Legen Sie ein beglaubigtes Diplom oder Schulzeugnis vor.
  • Sie können die Verlängerung in Spanien zwei Monate vor Ablauf Ihres Visums und zwei Monate vor Beginn des nächsten akademischen Jahres beantragen.
  • Sobald Sie die Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie Ihr Visum in ein Arbeitsaufenthaltsvisum umwandeln.

Sie können Ihr Visum nicht ändern, wenn Sie keinen Hochschulkurs absolvieren.

Bisher konnte man jede Art von Kurs absolvieren, nicht nur einen höheren Abschluss, und anschließend sein Visum auf ein anderes Visum, beispielsweise ein Arbeitsvisum, umändern und hier arbeiten. Leider ist dies nicht mehr möglich, wenn man nur einen Sprachkurs oder Ähnliches absolviert. Man muss an einer Hochschule studieren, um diese Option zu haben.

Änderungen der Arbeitserlaubnis

Bis letzten Monat durfte jeder mit einem Studentenvisum bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, um sein Studium zu finanzieren. Nun ist dies nur noch für Studierende höherer Bildungsgänge möglich. Wer einen niedrigeren Studiengang wie Spanisch oder Sprache belegt, darf nicht automatisch arbeiten, sondern muss eine Sondergenehmigung beantragen.

Neue Regelungen zur Mitnahme von Familienangehörigen

Für Nicht-Studierende gibt es eine weitere Änderung: Sie können keine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen mitbringen.

Früher konnten Sie Ihren Partner oder Ihr Kind mitbringen, unabhängig vom Studiengang, heute ist dies nur noch für Personen mit einem höheren Abschluss möglich.

thelocal

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