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Durch die Abschaffung der Erbschaftsteuer würden die Einnahmen um 10 Milliarden Euro steigen.

Durch die Abschaffung der Erbschaftsteuer würden die Einnahmen um 10 Milliarden Euro steigen.

Eine Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Abschaffung der bestehenden Steuervergünstigungen könnten nach Schätzungen der spanischen Zentralbank zu Mehreinnahmen von über 10 Milliarden Euro führen. Das Finanzministerium hat diese Steueränderungen bislang nicht vorgeschlagen. Die Autonome Gemeinschaft Madrid hat diese Woche Steuervergünstigungen für Geschwister, Onkel und Neffen ausgeweitet.

Die theoretische Übung wurde in einem Artikel von Isabel Micó und Roberto Ramos, Mitgliedern der spanischen Abteilung für Wirtschaftsanalyse der spanischen Finanzaufsichtsbehörde, vorgeschlagen. Die Simulation orientiert sich an den im Jahr 2022 geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften und wendet verschiedene Reformen auf dieses Szenario an: die Abschaffung der Steuererleichterungen für autonome Gemeinschaften wie Madrid und Andalusien, die Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes auf Landesebene und die Vereinheitlichung des Verwandtschaftsabzugs. Der Vorschlag geht davon aus, dass die Einnahmen aus der genannten Erbschaftssteuer auf 0,74 % des BIP steigen würden.

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BILBAO, 19. Juni 2025. – Der Präsident der BBVA-Stiftung, Carlos Torres Vila (links), und die Präsidentin des spanischen Nationalen Forschungsrats (CSIC), Eloísa del Pino Matute, nahmen diesen Donnerstag in Bilbao an der 17. Ausgabe der BBVA-Stiftung „Frontiers of Knowledge Awards“ teil. Die Auszeichnungen würdigen Wissenschaftler, die den Kampf gegen Diabetes und Fettleibigkeit revolutioniert und unter anderem die Grundlagen für Katalysatoren und maschinelles Lernen gelegt haben. EFE/Miguel Toña Katalonien, die Balearen, Asturien und La Rioja tragen 0,3 % zum BIP bei; Madrid und Andalusien erhalten Hilfe.

Der von der spanischen Zentralbank veröffentlichte Artikel weist darauf hin, dass die öffentlichen Einnahmen aus Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2023 0,23 % des spanischen BIP erreichen würden. Mit den von den beiden genannten Experten vorgeschlagenen Änderungen könnten die Einnahmen daher um 0,5 Prozentpunkte des BIP auf die bereits erwähnten 0,74 % steigen.

Diese Quantifizierung, so warnt die Studie, gehe davon aus, dass die an der Steuer vorgenommenen Änderungen, falls sie überhaupt beschlossen würden, keine wesentlichen Änderungen im Verhalten der Wirtschaftsakteure bewirken würden.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer liegt seit 1996 bei den Autonomen Gemeinschaften, die auch die Regulierungshoheit darüber haben. Insbesondere haben die Territorien die Befugnis, die in den staatlichen Verordnungen festgelegten Steuerparameter zu ändern. Einige haben sich daher für die Regulierung des Steuersatzes, die Gewährung von Verwandtschaftsermäßigungen oder Steuernachlässen entschieden, was zu Einnahmerückgängen führt.

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Demontage von Hochspannungsmasten in Sant Adria, Kisses, 28. November 2019. Foto von Kim Manresa.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer-Analyse von 2023 ergab ein Bild, in dem Katalonien, die Balearen, Asturien und La Rioja die höchsten Einnahmen erzielten. Die vier autonomen Regionen erzielten mehr als 0,3 Prozent des BIP aus der Steuer. Am anderen Ende des Spektrums erzielten Extremadura, Andalusien und Murcia die niedrigsten Einnahmen der Regionen mit gemeinsamem Steuerregime, nämlich unter 0,15 Prozent des BIP.

In Madrid, Andalusien, Kantabrien, Kastilien-León, Extremadura und Murcia gibt es derzeit in der regionalen Gesetzgebung Steuererleichterungen von 99 % für Erben der Gruppe II, d. h. für Nachkommen und Adoptivkinder über 21 Jahren, Ehepartner und Vorfahren. In Kantabrien steigt der Satz auf 100 %.

Die spanischen Erbschaftssteuereinnahmen übersteigen den EU-Durchschnitt von 0,15 % des BIP. Die Länder mit den höchsten Einnahmen sind Frankreich und Belgien (0,8 % bzw. 0,6 % des BIP), während Deutschland und Dänemark auf einem ähnlichen Niveau wie Spanien liegen. Portugal, Österreich und Schweden kennen diese Steuer nicht.

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