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Gericht stoppt Steuer auf Liefer-Apps; sie ist verfassungswidrig

Gericht stoppt Steuer auf Liefer-Apps; sie ist verfassungswidrig

Der Oberste Gerichtshof von Mexiko-Stadt (SCJN) hat der Regierung von Mexiko-Stadt ein endgültiges Ende bereitet und die von digitalen Lieferplattformen erhobene zweiprozentige Steuer für die Nutzung der Straßeninfrastruktur für verfassungswidrig erklärt.

In einer Entscheidung, die einen wichtigen Präzedenzfall für die Regulierung der digitalen Wirtschaft in Mexiko darstellt, erklärte die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN) die 2-prozentige „Steuer“, die die Regierung von Mexiko-Stadt seit 2021 auf app-basierte Lieferunternehmen erhoben hatte, für verfassungswidrig.

Das mit drei zu einer Stimme entschiedene Urteil gab einem der Branchenunternehmen Recht, das gegen die Maßnahme geklagt hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich, obwohl die Stadtverwaltung die Maßnahme als Gebühr für die „Nutzung der Infrastruktur“ getarnt hatte, in Wirklichkeit um eine Steuer auf den elektronischen Handel handelte – eine Angelegenheit, über die die lokalen Parlamente keine Gesetzgebungsbefugnis haben.

Vorschlag: Eine Infografik, die das Argument des SCJN einfach erklärt: „Es ist kein ‚Gewinn‘, es ist eine Steuer. Und lokale Gesetzgeber können den elektronischen Handel nicht besteuern.“

Die Bedeutung dieses Urteils geht über Mexiko-Stadt hinaus. Indem der Oberste Gerichtshof (SCJN) festlegt, dass lokale Regierungen keine Steuern auf den elektronischen Handel erheben dürfen, schafft er einen Standard, der für alle Bundesstaaten und Gemeinden gilt, die ähnliche Steuermaßnahmen einführen möchten. Dies schafft Rechtssicherheit für Technologieunternehmen und dämmt potenzielle Überregulierungsversuche auf lokaler Ebene ein.

Der Fall gelangte vor das höchste Gericht, nachdem ein Unternehmen eine einstweilige Verfügung beantragt hatte und ein Richter zu seinen Gunsten entschied. Die Regierung von Mexiko-Stadt focht die Entscheidung an und argumentierte, die Gebühr sei angesichts der von den Lieferfahrern verursachten Straßenbelastung gerechtfertigt. Das Gericht bestätigte jedoch das ursprüngliche Urteil und bekräftigte damit den Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit.

Obwohl das Urteil einen juristischen Sieg für digitale Plattformen darstellt, löst es nicht das zugrunde liegende Problem, das zur Einführung der Steuer geführt hat: die realen und spürbaren Auswirkungen der Gig Economy auf die städtische Infrastruktur.

„Die Justizbehörde kam zu dem Schluss, dass die von der Regierung von Mexiko-Stadt vorgeschlagene Gebühr den Betrieb der Plattformen unmittelbar beeinträchtigen und die Finanzen Tausender Familien belasten könnte.“ – Argument des SCJN.

Das Argument der Stadtverwaltung von Mexiko-Stadt hinsichtlich der Straßenabnutzung ist nicht trivial. Der Aufstieg von Liefer-Apps hat den Motorrad- und Fahrradverkehr erhöht und damit neuen Wartungs- und Verkehrssicherheitsbedarf geschaffen. Indem das Gericht die Steuer aus rechtlichen Gründen aufhob, ließ es die Frage offen, wie Städte die Auswirkungen dieser neuen Wirtschaft bewältigen und finanzieren sollten.

Der SCJN erwog auch die Auswirkungen, die die Steuer auf „Tausende von Familien“ haben könnte – eine klare Anspielung auf die Lieferfahrer, deren ohnehin schon mageres Einkommen durch die Steuer noch zusätzlich belastet würde.

Die Entscheidung zwingt zur Suche nach neuen Wegen, möglicherweise auf Bundesebene, um die Beziehungen zwischen Städten und riesigen Technologieunternehmen zu regeln. Diese Debatte ist noch lange nicht abgeschlossen.

La Verdad Yucatán

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