1.700 Rezepte für Psychopharmaka. Die Polizei nahm einen Arzt fest.

Autor: erstellt von JKB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 8. August 2025 09:40
Polizisten des Woiwodschaftspolizeipräsidiums in Breslau nahmen zwei Personen fest: einen Arzt, der über 1.700 Rezepte für Psychopharmaka ausgestellt hatte, und eine weitere Person, die in Breslau in den illegalen Handel mit diesen Medikamenten verwickelt war. Das Gericht ordnete für den Arzt eine zweimonatige Untersuchungshaft an.
Einer Pressemitteilung zufolge haben Beamte der Antikorruptionsabteilung des Woiwodschaftspolizeipräsidiums in Breslau einen Arzt festgenommen, der über 1.700 Rezepte für Psychopharmaka ausgestellt hatte . Auch eine Person, die in Breslau in den illegalen Handel mit diesen Medikamenten verwickelt war, wurde festgenommen.
Die Ermittlungen werden von der Antikorruptionsabteilung des Woiwodschaftspolizeipräsidiums in Breslau unter Aufsicht der Bezirksstaatsanwaltschaft Breslau Psie Pole geführt. Es geht um „einen Arzt, der aus finanziellen Gründen Falschangaben in medizinischen Unterlagen bescheinigt. Dabei handelt es sich um einen Psychiater, der falsche Rezepte für Opioid-, Psychopharmaka- und Psychopharmaka-Medikamente ausstellt.“
- Dem Arzt wurde vorgeworfen, auf 1.772 ausgestellten Rezepten falsche Angaben gemacht zu haben, also eine Straftat gemäß Artikel 271 § 1 und 3 des Strafgesetzbuches, während der zweite Festgenommene wegen Drogenhandels angeklagt wurde, also einer Straftat gemäß Artikel 56 § 1 und 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Drogensucht - teilte Asst. Monika Kaleta von der Presseabteilung des Woiwodschaftspolizeipräsidiums in Breslau mit.
Darüber hinaus verhängte das Gericht gegen den Arzt eine vorbeugende Maßnahme in Form einer vorläufigen Arrestanordnung für die Dauer von zwei Monaten.
Gleichzeitig wurde betont, dass Personen, die Kenntnis von dem Verfahren zur Beschaffung von Scheinrezepten für sich selbst oder andere Personen zum Erwerb opioidhaltiger Medikamente in Breslau haben und daran beteiligt waren und die Strafverfolgungsbehörden, die Abteilung für Korruptionsbekämpfung des Woiwodschaftspolizeipräsidiums Breslau oder die Bezirksstaatsanwaltschaft Breslau Psie Pole hierüber informieren, bevor diese Behörden hiervon Kenntnis erlangen, gemäß den Bestimmungen von Artikel 229 § 6 des Strafgesetzbuches keiner strafrechtlichen Verantwortung unterliegen.
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