Die Änderungen treten zum 1. September in Kraft. Das Gehalt einer bestimmten Berufsgruppe wird vervierfacht.

Autor: erstellt von JKB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 16. Juli 2025 07:55
Der Ministerrat hat den Entwurf zur Änderung des Lehrerchartagesetzes angenommen. Die neuen Regelungen sehen unter anderem eine Erhöhung der Jubiläumsprämie für Lehrer nach 40 Dienstjahren vor. Die Änderungen treten am 1. September in Kraft.
- Der Ministerrat hat einen Änderungsentwurf zum Lehrerchartagesetz angenommen
- Dank der Neuregelung können Lehrerinnen und Lehrer unter anderem mit einer höheren Jubiläumsprämie für 40-jährige Dienstjahre rechnen.
- Auch Abfindungen bei Ruhestand, Erwerbsminderungsrente oder Lehrerentschädigung werden erhöht.
- Es wurde eine neue Jubiläumsprämie für Lehrer für 45 Dienstjahre eingeführt, die 400 % des Monatsgehalts betragen wird
- Die Neuregelungen sollen grundsätzlich ab 1. September 2025 in Kraft treten.
Einer offiziellen Mitteilung zufolge hat der Ministerrat einen vom Bildungsminister vorgelegten Änderungsentwurf zum Lehrerchartagesetz und einigen anderen Gesetzen angenommen.
Mit der neuen Regelung werden den Lehrkräften günstigere berufliche Rahmenbedingungen geboten als bisher. So wird beispielsweise die Höhe der Jubiläumsprämie für 40-jährige Betriebszugehörigkeit erhöht, ebenso wie die Höhe der Abfindung.
Die wichtigsten Lösungen:
- Die Höhe der Jubiläumsprämie für Lehrkräfte für 40-jährige Dienstzeit wird erhöht.
Der Bonus erhöht sich von 250 % auf 300 % des Monatsgehalts.
- Ein neuer Jubiläumspreis für Lehrer für 45-jährige Dienstzeit wird eingeführt.
Die Prämie beträgt 400 % des Monatsgehalts.
- Die Höhe der Abfindung im Rahmen der Alters-, Erwerbsminderungsrente oder Lehrerentschädigung erhöht sich:
nach 10 Jahren Beschäftigung – zwei Monatsgehälter, nach 15 Jahren – drei Monatsgehälter;
nach 20 Jahren – sechs Monatsgehälter;
– auch für weniger als halbtags beschäftigte Lehrkräfte.
Weitere Änderungen für PolnischlehrerDarüber hinaus wird der Einsatz von Vertretungslehrern im Pflichtunterricht eingeschränkt . Bei Unterrichts-, Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten ist der Einsatz von Vertretungslehrern jedoch nur in besonderen Fällen und mit Zustimmung der Lehrkraft möglich.
Im Gegenzug können Lehrer, deren Rentenbezug weniger als ein Jahr entfernt ist, einen Gesundheitsurlaub für eine Behandlung oder Rehabilitation in einem Kurort nehmen .
Die Änderungen gelten auch für Nachwuchslehrkräfte. Die Beschäftigungsdauer für junge Lehrkräfte wird durch die Novelle von zwei auf ein Jahr verkürzt . Diese beginnen ihre Tätigkeit an einer Schule mit einem befristeten Vertrag und werden bei Erfüllung der Voraussetzungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Das verpflichtende wöchentliche Lehrdeputat für Lehrkräfte der praktischen Berufsausbildung entspricht dem Lehrdeputat für Lehrkräfte der theoretischen Berufsfächer, also 18 Wochenstunden.
Auch die Regeln für die Abrechnung und Vergütung von Überstunden werden für Lehrer an öffentlichen Schulen und an Schulen in Ministerialverwaltung einheitlich geregelt. Die neuen Regelungen ermöglichen die Verlängerung der Stelle eines Schulleiters um eine weitere Amtszeit.
Die Neuregelungen sollen grundsätzlich zum 1. September 2025 in Kraft treten.
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