Ab 2026 2.150 PLN Unterstützung pro Monat. Ein Gutschein für ältere Polen.

- Der Seniorengutschein soll am 1. Januar 2026 eingeführt werden und im ersten Jahr werden Anträge nur im September angenommen.
- Die Leistung richtet sich an Personen, die über 75 Jahre alt sind, deren Bedürfnisse im Alltag nicht erfüllt werden und deren Nachkommen weiterhin berufstätig sind.
- Der Staat finanziert bis zu 50 Stunden professionelle Dienstleistungen pro Monat, was einem Höchstwert von 2.150 PLN entspricht. Diese Unterstützung erfolgt in Form spezifischer Dienstleistungen in einem Seniorenheim und nicht in Form zusätzlicher Ausgaben.
Das Portal Forsal berichtete, dass der Seniorengutschein eine neue Leistung für Menschen ab 75 Jahren sei, die bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Kochen, Einkaufen, Putzen oder dem Gang zum Arzt Hilfe benötigen.
Voraussetzung ist, dass die Nachkommen beruflich tätig sind – sei es in Vollzeit, im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages, im Rahmen eines eigenen Unternehmens oder in der Landwirtschaft . Wichtig ist: Der Seniorengutschein ist kein Bargeld, sondern eine Dienstleistung, die gegen bestimmte Betreuungsstunden eingetauscht wird.
Für Senioren gibt es Einkommensgrenzen, die schrittweise angehoben werden:
- im Jahr 2026 wird die Schwelle bei 3.500 PLN brutto liegen,
- im Jahr 2027 – 4.000 PLN,
- im Jahr 2028 – 4.500 PLN,
- ab 2029 – 5.000 PLN.
Auch das Pflegegeld wird in die Berechnung einbezogen. Für Nachkommen verweist der Gesetzentwurf auf Einkommensstufen, die sich am Mindestlohn orientieren.
Der Seniorengutschein beträgt maximal 2.150 PLN pro MonatDie Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die auf der Grundlage einer Punktebewertung des Bedarfs des Seniors zugeteilt werden. Maximal stehen 50 Stunden pro Monat zur Verfügung, was einer staatlichen Förderung von ca. 2.150 PLN entspricht.
Beispiel-Forks sehen so aus:
- 75-79 Jahre: 4-30 Stunden pro Monat,
- 80-84 Jahre: 4-40 Stunden pro Monat,
- 85+ Jahre: 4–50 Stunden pro Monat.
Der Seniorengutschein ist kein Bargeld – er kann nicht abgehoben, übertragen oder verkauft werden, sondern eine echte Dienstleistung in einem Seniorenheim .
Markieren Sie diese wichtigen Termine noch heute in Ihrem KalenderForsal informiert, dass das Programm am 1. Januar 2026 beginnt. Im ersten Jahr können Anträge nur vom 1. bis 30. September eingereicht werden. Das Formular wird vom Nachkommen des Seniors (z. B. Tochter, Sohn, Enkel) bei der für seinen Wohnort zuständigen Gemeinde eingereicht. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- Daten des Seniors,
- die Einwilligung des Seniors zur Antragstellung,
- Entscheidung der ZUS/KRUS oder einer anderen Stelle über die Leistung aus dem Monat vor der Antragstellung,
- Steuererklärung des Vorjahres zum Nachweis der Einkünfte,
- Dokumente, die die berufliche Tätigkeit des Nachkommen bestätigen,
- vorläufige Beschreibung der Bedürfnisse des Seniors.
Nach der Beurteilung erteile die Gemeinde einen Bescheid für zwölf Monate, betont Forsal. Ändere sich der Gesundheitszustand des Seniors in der Zwischenzeit, könne die Gemeinde nach einer Neubewertung die Anzahl der Betreuungsstunden erhöhen oder verringern.
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