E-Handschellen sind besser und günstiger als hinter Gittern. Sie sollen häufiger eingesetzt werden
Wer heute zu einer Freiheitsstrafe von höchstens eineinhalb Jahren verurteilt wurde, kann im elektronischen Überwachungssystem (SDE) die Möglichkeit beantragen, eine Freiheitsstrafe zu verbüßen. Experten zufolge ist diese Grenze zu niedrig und sollte bei zwei Jahren liegen. Laut Informationen der „Rzeczpospolita“ planen das Justizministerium und der Strafvollzug die Einführung solcher Regelungen.
Prof. Szymon Tarapata vom Lehrstuhl für Strafvollzugsrecht der Jagiellonen-Universität bewertet die Idee positiv.
RP