Trumps endgültige Entscheidung zur Zollerhöhung in Brasilien verschont mehrere Sektoren; sehen Sie, wer davongekommen ist

Die von US-Präsident Donald Trump erlassene Executive Order, mit der die Zollerhöhung auf brasilianische Produkte um 50 Prozent formalisiert wurde, enthielt eine Liste von Ausnahmen, darunter auch wichtige brasilianische Exportgüter wie Öl, Flugzeuge und Orangensaft. Die Zölle auf Kaffee und Rindfleisch blieben jedoch bestehen.
Die Mitteilung sieht die Einführung eines zusätzlichen Zollsatzes von 40 Prozent auf brasilianische Produkte vor. Dieser Zollsatz würde zu den 10 Prozent hinzukommen, die am sogenannten „Unabhängigkeitstag“ am 2. April angekündigt wurden, als Trump der Welt die Sätze vorstellte, die er seinen Handelspartnern auferlegen würde.
Der Zollsatz für Waren, die zum Verbrauch importiert werden, tritt am 6. August 2025 um 0:01 Uhr Eastern Daylight Time in Kraft, sieben Tage nach Veröffentlichung der Verordnung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für Waren, die sich bereits im Transit befinden.
Trump berief sich dabei auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) der USA aus dem Jahr 1977. Dieses Gesetz ermächtigt den US-Präsidenten, als Reaktion auf externe Bedrohungen des Landes Wirtschafts- und Handelssanktionen zu verhängen.
Nachfolgend finden Sie die Liste der Punkte, die bei Trumps Zollerhöhung nicht berücksichtigt wurden:Informationsmaterialien: Zu den Informationsmaterialien zählten unter anderem Veröffentlichungen, Filme, Poster, Schallplatten, Fotografien, Mikrofilme, Mikrofiches, Tonbänder, CDs, CD-ROMs, Kunstwerke und Newsfeeds.
Zivile Flugzeugartikel: Alle nichtmilitärischen Flugzeuge, ihre Triebwerke, Teile und Komponenten sowie Bodenflugsimulatoren und ihre Teile und Komponenten waren von der Zollerhöhung ausgenommen.
Bestimmte Metalle und Mineralien . Auch einige Mineralien und Metalle waren von den zusätzlichen Zöllen verschont geblieben, wie etwa Silizium, Roheisen, Aluminiumoxid in metallurgischer Qualität, Eisenerz, Zinnerz, Kaliumhydroxid und Edelmetalle – nicht-monetäres Gold und Silber in Barren und Doré. Ferronickel, Ferroniob und Eisenprodukte, die durch Direktreduktion von Eisenerz gewonnen werden.
Eisen-, Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte . Spezifische Produkte aus Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie deren Derivate. Ausgenommen sind auch Halbfertigprodukte und Industriekomponenten.
Energie und Energieprodukte : Auch auf verschiedene Arten von Kohle, Erdgas, Erdöl, Kraftstoffen, Schmierölen und Strom werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
Holzzellstoff und Zellstoff . Ebenfalls vom 40%igen Zusatzzoll befreit sind gesägtes oder gehacktes Tropenholz, Holzzellstoff sowie Sisal- oder andere Fasergarne der Gattung Agave.
Düngemittel .
Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Ernteprodukte: Einige der wichtigsten in die USA exportierten Produkte waren von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen: gefrorener und ungefrorener Orangensaft und Orangenmark. Auch der Export von Paranüssen fiel unter die Ausnahmen.
Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen. Auch SUVs, Crossover-Nutzfahrzeuge, Minivans und Lieferwagen sowie leichte Lastkraftwagen sind in der Liste der Ausnahmen aufgeführt.
Teile für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen . Für den Export von Teilen für die oben genannten Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen fallen keine zusätzlichen Zölle an.
Andere SituationenTransitgüter mit einer Einfuhrfrist. Güter, die im Einschiffungshafen auf ein Schiff verladen wurden und sich vor Mitternacht des 6. August 2025 auf dem Weg in die Vereinigten Staaten befanden und die zum Verbrauch eingeführt oder vor Mitternacht des 5. Oktober 2025 aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden.
Gepäck und persönliche Gegenstände . Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im aufgegebenen Gepäck von Personen, die in den Vereinigten Staaten ankommen.
Spenden. Von der neuen Regelung sind auch Spenden ausgenommen, die für die USA und ihre Bürger bestimmt sind, wie etwa Lebensmittel, Kleidung und Medikamente.
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