TRT-2 lehnt Beschlagnahmung von Wettgewinnen zur Tilgung von Arbeitsschulden ab

Der 9. Senat des Landesarbeitsgerichts der 2. Region lehnte einen Antrag auf Pfändung von Gewinnen von Online- Wettplattformen, sogenannten Wetten , zur Begleichung einer Arbeitsschuld ab.
Der Urheber der Klage hatte darum gebeten, Briefe an Unternehmen wie Bet365, Betano, KTO, Superbet und Sportingbet zu senden, mit der Begründung, dass die Maßnahme die Lokalisierung möglicher Vermögenswerte des Schuldners und die daraus resultierende Begleichung der Schulden ermöglichen würde.
Laut der Berichterstatterin von TRT-2, Richterin Valéria Pedrosa de Moraes, müssen Gewinne aus virtuellen Spielen jedoch auf Bankkonten der Wettenden überwiesen werden. Daher wäre die Beschlagnahme über das Vermögenssuchsystem der Justiz, Sisbajud, ein effektiverer Weg, um an diese Beträge zu gelangen.
Für den Richter handelt es sich bei allen Guthaben auf Online -Wettplattformen um zukünftige und unsichere Ereignisse, die von variablen Faktoren abhängig sind, was die unmittelbare Liquidität für Pfändungszwecke beeinträchtigt.
CartaCapital