Es wird Geldstrafen für diejenigen geben, die Tiere auf der Straße opfern

Während des Opferfests wurden Maßnahmen ergriffen, um negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Aktivitäten, die an Opfertiermärkten und Schlachtplätzen Umweltverschmutzung verursachen könnten. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden die zuständigen Behörden während des Opferfests Inspektionen an den von den Gemeinden bestimmten Opfertiermärkten und Schlachtplätzen durchführen. Neben den Inspektionen der Verkaufs- und Schlachtplätze werden auch Maßnahmen ergriffen, um das Schlachten von Opfertieren vor Wohnungen, auf Straßen und in Parks zu verhindern. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Geldstrafen geahndet. Wer entgegen dem Umweltgesetz an öffentlichen Orten wie Parks, Gärten, Alleen, Straßen, vor Gebäuden und auf Plätzen schlachtet oder in für Schlachtungen geeigneten Bereichen nicht die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen trifft, wird mit einer Geldstrafe von 6.923 Lira belegt. Einrichtungen, die die notwendigen Verbote an Schlachtstätten für Opfertiere nicht einhalten und Opfertierabfälle ohne Vorsichtsmaßnahmen im Boden vergraben, müssen mit einer Geldbuße wegen Massenschlachtung in Höhe von 668.677 Lira rechnen. Wer Opfertierabfälle in Wohnhäusern vergräbt, muss gegen ein Geldbuße von 16.609 Lira rechnen. Wer Tiere vorsätzlich misshandelt, schlägt, hungern oder dursten lässt, extremer Kälte oder Hitze aussetzt, ihre Pflege vernachlässigt oder ihnen physische oder psychische Schmerzen zufügt, muss mit einer Geldbuße von 10.386 Lira pro Tier rechnen. Wer gegen die Verpflichtung verstößt, dass die Tiere gesund sind, ihre Unterstände sauber sind und die hygienischen Bedingungen an den Verkaufsstellen eingehalten werden, muss mit einer Geldbuße von 3.462 Lira rechnen. Wer gegen die Vorschriften zum „Schlachten von Tieren“ im Tierschutzgesetz verstößt, muss mit einer Geldbuße von 14.538 Lira pro Tier rechnen. Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit Strafmaßnahmen der zuständigen Stellen des Innenministeriums, des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie der Gemeinden rechnen.
Quelle: NEWS CENTER
Tele1