TC VIRANSEHIR 1. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

Aktenzeichen : 2018/366 Entscheidungsnummer : 2024/719 ANKÜNDIGUNG Sohn von Ateh und Malka, geboren am 17.03.1995 in Homs, Yesilyurt Mah. Mevlanam Cad. Nr. 30 İç Kapı Nr. 2 Başiskele/KOCAELİ Adresse Der syrische Staatsbürger Saleh ALJARO ist der Angeklagte. Das 1. Strafgericht erster Instanz in Viranşehir hat im Ergebnis des auf der Grundlage von 2018/366 aufgezeichneten Prozesses mit der Entscheidungsnummer 2024/719 vom 03.10.2024 entschieden, dass der Angeklagte Saleh ALJARO mit einer Geldstrafe von 6.000,00 TL bestraft werden sollte, weil er die Waren, die Gegenstand der in den Absätzen 1 bis 4 beschriebenen Handlungen sind, in Kenntnis dieser Eigenschaft und zu kommerziellen Zwecken transportiert hat, ohne an der Begehung der in den Absätzen 1 bis 4 beschriebenen Handlungen beteiligt zu sein. Die an die Adresse des Angeklagten Saleh ALJARO gerichteten Benachrichtigungen wurden ohne Ausnahme zurückgesandt. Es gab keine offizielle Adresse und die Person hat keine Adresse angegeben. Es gab keine Kontaktnummer. Daher konnte die begründete Entscheidung nicht zugestellt werden . gemäß Artikel 28/1 des Gesetzes Nr. 7201 und 29. Es wurde beschlossen, die Bekanntmachung durch Bekanntmachung zu erfolgen. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Bekanntmachung zwei Wochen nach dem Veröffentlichungsdatum als bekannt gegeben gilt und dass sie endgültig ist, wenn nicht innerhalb einer Woche gemäß Artikel 31 des Gesetzes Nr. 7201 ordnungsgemäß Einspruch eingelegt wird. 03.07.2025
Pressenummer: ILN02254770 #ilan.gov.tr
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