VOM 1. ZIVILGERICHT DES FRIEDENS DER TÜRKEI EDIRNE

Der verstorbene AHMET HOŞGÖR, geboren am 01.01.1951, gestorben am 01.01.2025, gemeldet unter der Einwohnerzahl 810 im Zentralbezirk der Provinz Edirne, hat mit dem Testament Nr. 09991 vom 20.09.2019, das beim 2. Notar in Tekirdağ erstellt wurde, die Türkische Bildungsstiftung zu seinem Erben ernannt und die Buchführung des Nachlasses von Amts wegen begonnen. Der verstorbene AHMET HOŞGÖR und seine Ehefrau NESRİN HOŞGÖR, geboren am 01.01.1955 in Gaziantep, gestorben am 05.12.2020, gemeldet im selben Haushalt, werden die Forderungen und Schulden der Betroffenen, einschließlich der Gläubiger aus der Garantie, spätestens EINES Jahres ab dem Datum der Bekanntgabe begleichen. Sie sollten sich innerhalb eines Monats, sofern vorhanden, mit ihren Unterlagen an unser Gericht wenden, diese anmelden und registrieren lassen, andernfalls können die Erben derjenigen, die ihre Forderungen nicht innerhalb dieser Frist anmelden, gemäß Artikel 621 des türkischen Zivilgesetzbuches weder persönlich noch in Bezug auf den Nachlass nachgehen und sind verpflichtet, Informationen über das Pfandrecht und die Sicherheiten bereitzustellen, wie sie gemäß Artikel 621 des TMK zum zweiten Mal erklärt wurden. 03.07.2025
Pressenummer: ILN02255394 #ilan.gov.tr
ahaber