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VOM 12. FAMILIENGERICHT VON ISTANBUL, TÜRKEI / PRÄSIDENTSCHAFT

VOM 12. FAMILIENGERICHT VON ISTANBUL, TÜRKEI / PRÄSIDENTSCHAFT
VOM 12. FAMILIENGERICHT VON ISTANBUL, TÜRKEI / PRÄSIDENTSCHAFT

FALL NR .: 2022/203 Hauptangeklagter : FAISAL JAMEEL

Da der Beklagte nicht an den bekannt gegebenen Adressen benachrichtigt werden konnte, wird dem Beklagten Faısal Jameel hiermit durch Bekanntgabe des Termins der Untersuchungsverhandlung mitgeteilt , dass Sie bei der Anhörung am 25.09.2025 um 11:30 Uhr anwesend sein müssen, dass, wenn Sie der Anhörung ohne gültige Entschuldigung fernbleiben und die andere Partei nicht anwesend ist oder die Verhandlung nicht fortsetzen möchte, die Akte abgewiesen wird, dass, wenn die andere Partei die Verhandlung fortsetzen möchte, Sie der in Ihrer Abwesenheit durchgeführten Verhandlung nicht widersprechen können, dass die Anhörung am Ende der Untersuchung gemäß Artikel 184-186 der Zivilprozessordnung zu einer mündlichen Verhandlung übergeht, dass im Falle einer Vertagung der Anhörung keine Einladung verschickt wird und dass unbeschadet des Artikels 150 der Zivilprozessordnung eine Entscheidung in Ihrer Abwesenheit getroffen wird, dass die Benachrichtigung 7 Tage nach dem Datum der Bekanntgabe als erfolgt gilt und dass sie hiermit durch Bekanntgabe bekannt gegeben wird, die anstelle der Benachrichtigung der Datum der Untersuchungsverhandlung. 14.05.2025

Pressenummer: ILN02224328 #ilan.gov.tr

ahaber

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