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VOM 2. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ IN ELAZIG

VOM 2. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ IN ELAZIG
WARNUNG DES 2. ZIVILGERICHTS ERSTER INSTANZ IN ELAZIG

In unserer Gerichtsakte mit der Nummer 2025/187 ist Gegenstand der Klage das unbewegliche Eigentum mit der Nummer 113, Grundstück Insel 18 im Dorf Düğüntepe, Standort Gaboz, Bezirk Baskil, Provinz Elazığ, dessen Eigentümer Aytuğ Eyvaz, Erkan Eyvaz, Muzzafer Eyvaz, Turgut Eyvaz und Zöhre Tuncel sind; Da davon ausgegangen wird, dass die enteignende Institution gemäß Gesetz Nr. 4650 bei unserem Gericht Klage auf Festsetzung des Enteignungspreises eingereicht hat, da die Parteien keine Einigung über den Enteignungspreis erzielen konnten, der Gegenstand der Enteignung durch TCDD war; Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass Sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung bezüglich der oben genannten von TCDD enteigneten Immobilien beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Enteignungspreis und beim ordentlichen Gericht Klage auf Berichtigung der Stornierung und der wesentlichen Fehler einreichen können. Wenn in unseren Gerichtsakten nicht dokumentiert ist, dass innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung über die Feindseligkeit gegenüber dem Kläger TCDD Klage gegen den Enteignungspreis beim Verwaltungsgericht eingereicht und eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung getroffen wurde, wird der Enteignungspreis endgültig festgelegt und die Immobilien auf der Grundlage des vom Gericht festzulegenden Enteignungspreises auf den Namen der enteignenden Verwaltung registriert. Sie müssen dem Gericht innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung alle Ihre Verteidigungsargumente und Beweise bezüglich des Gegenstands und des Werts der Immobilien schriftlich vorlegen.

Pressenummer: ILN02229267 #ilan.gov.tr

ahaber

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