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Bekanntgabe der Enteignung durch das dritte Zivilgericht erster Instanz in Tcyüksekova

Bekanntgabe der Enteignung durch das dritte Zivilgericht erster Instanz in Tcyüksekova
Bekanntgabe der Enteignung durch das dritte Zivilgericht erster Instanz in Tcyüksekova

Nummer: 2025/119 Main 17.03.2025

Hiermit wird gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 2942 bekannt gegeben, dass die im Bezirk Yüksekova der Provinz Hakkari gelegenen Immobilien, deren oben genannte Informationen hinsichtlich Dorf, Flurstück, Eigentümer, Anteilsverhältnis des Eigentümers, Art, Fläche und Fläche des zu enteignenden Teils angegeben sind, von der Generaldirektion für türkische Elektrizitätsübertragung enteignet wurden, dass es keine Dokumente gibt, die darauf hinweisen, dass Verhandlungen zwischen den Eigentümern der Immobilien und der enteignenden Verwaltung stattgefunden haben, dass sie bei den Verwaltungsgerichten eine Klage auf Aufhebung des Enteignungsverfahrens mit der oben angegebenen Hauptnummer einreichen können, mit der Bitte um Festlegung des Enteignungspreises und dessen Registrierung im Namen der Verwaltung, dass sie unser Gericht benachrichtigen müssen, wenn sie eine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der Vollstreckung erhalten, andernfalls wird das Enteignungsverfahren abgeschlossen, dass die Immobilien auf der Grundlage des vom Gericht festgelegten Enteignungspreises im Namen der enteignenden Verwaltung registriert werden, dass die Der vom Gericht festgelegte Enteignungspreis wird im Namen des rechtmäßigen Eigentümers bei der Yüksekova Ziraat Bank hinterlegt und alle Einreden und Beweise in Bezug auf den Fall müssen dem Gericht innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe schriftlich mitgeteilt werden.

ahaber

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