Das Justizministerium wird 5.000 Mitarbeiter einstellen! Bewerbungstermine bekannt gegeben

Laut zwei separaten Ankündigungen im Amtsblatt wird die Generaldirektion für Personal des Justizministeriums im Rahmen von Artikel 4/B des Beamtengesetzes 1.500 Gerichtsschreiber auf Vertragsbasis einstellen.
Die Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten (CTE) des Justizministeriums wird 3.500 Mitarbeiter beschäftigen, darunter 3.172 Vollstreckungs- und Sicherheitsbeamte, 91 Krankenschwestern, 52 Techniker, 100 Hilfskräfte (Fahrer), 29 Hilfskräfte (Köche), 2 Hilfskräfte (Heizer), 30 Hilfskräfte (Hausmeister) und 24 Hilfskräfte (Dienstpersonal), die in Vertragspositionen angestellt werden.
Insgesamt werden 5.000 Mitarbeiter für die beiden Generaldirektionen auf Grundlage der Ergebnisse praktischer und/oder mündlicher Prüfungen eingestellt.
Wer bei der KPSS-Prüfung 2024 für Bachelor-Absolventen des Studiengangs KPSSP3, Absolventen eines Associate Degree des Studiengangs KPSSP93 und Absolventen einer weiterführenden Schule des Studiengangs KPSSP94 mindestens 70 Punkte erreicht hat, kann sich für die Prüfung bei den Justizkommissionen bewerben.
Bewerbungen für die Einstellung der Generaldirektion des CTE erfolgen über E-Government, während Bewerbungen für die Generaldirektion für Personal über die Website der Career Gate-Plattform unter „isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr“ erfolgen.
- Bewerbungen werden zwischen dem 1. und 15. August eingereicht
Bewerbungen für beide Positionen werden vom 1. bis 15. August, jeweils bis 23:59 Uhr am letzten Tag, entgegengenommen.
Die Kandidaten müssen bis zum 15. August, dem Anmeldeschluss für die Prüfung, über 18 Jahre alt sein.
Kandidaten können sich bei einer Justizkommission nur auf eine der in den Stellenausschreibungen aufgeführten Vertragspositionen bewerben, deren Ort, Anzahl, Titel und Qualifikationen angegeben sind. Stellt sich heraus, dass sich ein Kandidat bei mehr als einer Justizkommission oder für mehr als einen Titel beworben hat, werden alle Bewerbungen abgelehnt, und Kandidaten, die die Prüfung auf diese Weise ablegen, werden nicht eingestellt, selbst wenn sie die Prüfung bestehen.
Nach Abschluss des Bewerbungsprozesses müssen die Bewerber die Vollständigkeit ihrer Bewerbung auf der Seite „Meine Bewerbungen“ überprüfen. Bewerbungen, bei denen nicht das Zeichen „Bewerbung abgeschlossen“ angezeigt wird, werden nicht berücksichtigt. Die Verantwortung hierfür liegt beim Bewerber.
Kandidaten, die nicht zur mündlichen/praktischen Prüfung zugelassen sind, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Kandidaten müssen die Ankündigungen auf den offiziellen Websites des Prüfungszentrums verfolgen, bei dem sie sich beworben haben.
Alle Verfahren gegen Bewerber, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass sie die in der Stellenausschreibung genannten Qualifikationen nicht erfüllen, werden annulliert. Verträge mit Bewerbern, die ihre Unterlagen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einreichen, ihre Tätigkeit nicht innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Platzierungsbestätigung aufnehmen oder bei denen sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, werden annulliert.
ahaber