Die Einfuhr von Glasperlen wird überwacht

Das vom Handelsministerium erstellte „Kommuniqué zur Umsetzung der Einfuhrüberwachung“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Kommuniqué wurden die Verfahren und Grundsätze für den genannten Antrag festgelegt.
Überwachung wird umgesetztDemnach unterliegt die Einfuhr von „Glasperlen“ mit einem Durchmesser von weniger als einem Millimeter einer Überwachung, der Zollwert beträgt 0,60 Dollar pro Kilogramm.
Es tritt nach 30 Tagen in KraftDas betreffende Produkt kann mit einem Überwachungszertifikat der Generaldirektion für Importe importiert werden.
Das Rundschreiben tritt nach 30 Tagen in Kraft.
ekonomim