Die Fristen für den Upload des elektronischen Hauptbuchs wurden für Steuerzahler verlängert, deren höhere Gewalt aufgrund des Erdbebens endete

Das Rundschreiben zum Steuerverfahrensgesetz zum Thema Steuerverwaltung (GİB) des Ministeriums für Finanzen und Finanzen wurde auf der Website des Präsidenten veröffentlicht.
🔹 Anadolu Agency für aktuelle Entwicklungen, spezielle Nachrichten, Analysen, Fotos und Videos
🔹 AA Live für sofortige EntwicklungenDementsprechend wurden die Transaktionszeiträume für die Akten der Steuerzahler in den Bezirken Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie İslahiye und Nurdağı von Gaziantep, bei denen aufgrund des Erdbebens höhere Gewalt erklärt wurde, sowie für die Steuerzahler, die aufgrund einer „Vermittlungs- und Haftungsvereinbarung“ mit den Fachleuten an den genannten Orten als von höherer Gewalt erfasst gelten, obwohl ihre Steuerzahlerregistrierung ab dem 6. Februar 2023, dem Datum des Erdbebens, außerhalb der angegebenen Orte liegt und deren höhere Gewalt am 30. November 2024 endete und die in der E-Ledger-Anwendung enthalten sind, neu festgelegt.
In diesem Zusammenhang wurde die Erstellungs- und Signaturfrist für elektronische Hauptbücher, die von der jeweiligen Abteilung bis zum Ende des Tages am 30. Juni, 10. September und 15. September erstellt und signiert werden müssen, sowie die Uploadfrist für Hauptbücher und Zertifikate, die innerhalb desselben Zeitraums in das Informationsverarbeitungssystem der Steuerverwaltung hochgeladen werden müssen, bis zum Ende des Tages am 30. September verlängert.
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