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Diejenigen, deren Opfer als behindert oder krank eingestuft werden, haben Anspruch auf Entschädigung.

Diejenigen, deren Opfer als behindert oder krank eingestuft werden, haben Anspruch auf Entschädigung.

Stellt sich bei tierärztlichen Untersuchungen heraus, dass ein während des Opferfestes gekauftes Tier Mängel aufweist, können sich Bürger an die Verbraucherschlichtungsstelle oder das Verbrauchergericht wenden. Bis zu einem Betrag von 140.000 TL kann die Verbraucherschlichtungsstelle, darüber hinaus das Verbrauchergericht, herangezogen werden, um die Rückgabe des Produkts und die Erstattung des gezahlten Betrags zu verlangen. Mahmut Şahin, Vorsitzender der Verbrauchergewerkschaft, erklärte: „Es besteht die Möglichkeit, dass das Produkt Mängel aufweist; es wird ein krankes Tier verkauft oder es gibt Missbraucher, die versuchen, ein nicht schlachtreifes Tier unter dem Deckmantel eines Opfertiers zu verkaufen, um mehr Gewinn zu erzielen oder weniger Geld auszugeben. Nur erfahrene Tierärzte können dieses Produkt identifizieren.“

„BIS ZU 140.000 LIRA …“ Şahin betonte, dass zunächst die Tierärzte die Entscheidung treffen sollten, und sagte: „Dann muss, abhängig von der Menge des Produkts, ein Antrag an die Verbraucherschiedskommission gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 140.000 TL können wir uns an die Verbraucherschiedskommission wenden, und darüber hinaus können wir beim Verbrauchergericht die Rückgabe des Produkts und den von uns gezahlten Betrag beantragen. Sogar eine moralische Entschädigung kann hier besprochen werden.“

ntv

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