Wann erfolgen die Papara-Rückerstattungen? Alle Augen sind auf die Zentralbankvorschriften gerichtet.

Papara veröffentlichte zu diesem Thema folgende Erklärung: „Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer, gemäß Beschluss der Zentralbank der Republik Türkei vom 30. Oktober 2025 mit der Nummer 11929/21528 wurde der Papara Elektronik Para A.Ş. die Betriebserlaubnis für Zahlungsdienste und die Ausgabe von E-Geld entzogen. Papara stellt daher ihre Zahlungs- und E-Geld-Dienste ein und leitet unverzüglich die notwendigen Schritte für die sichere Rückzahlung aller Kundengelder im Rahmen der geltenden Gesetze ein. Die E-Geld-Guthaben auf den Konten unserer Nutzer werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Schutzkonten verwahrt. Die Rückzahlung der Gelder und die Kontoschließungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT). Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir diesen Prozess weiterhin transparent und im Sinne des Kundenvertrauens durchführen werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.“
Nach Paparas Stellungnahme fragen sich die Nutzer, wann sie ihre Rückerstattungen erhalten. Papara erklärte: „Die Guthaben auf den Konten unserer Nutzer sind gemäß geltender Gesetzgebung auf Sicherheitskonten gesichert. Rückerstattungen und Kontoschließungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT).“ Demnach erhalten Papara-Nutzer ihre Rückerstattungen, sobald die CBRT diese genehmigt hat.
Die Guthaben in türkischer Lira auf den Papara-Konten der Nutzer werden auf Treuhandkonten verwahrt. Diese Konten sind, wie gesetzlich vorgeschrieben, vollständig von den Vermögenswerten von Papara getrennt. Rückerstattungen erfolgen daher voraussichtlich auf die hinterlegten Bankkonten (IBANs) der Nutzer. Nach Abschluss der Rückerstattung werden die Papara-Konten schrittweise geschlossen.
ntv




