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IRS erinnert Steuerzahler: Vorauszahlung der Steuer fällig am 16. Juni

IRS erinnert Steuerzahler: Vorauszahlung der Steuer fällig am 16. Juni

Der Internal Revenue Service erinnert die Steuerzahler daran, dass die Frist für die Zahlung der Vorauszahlungen für das zweite Quartal Montag, der 16. Juni, ist.

Diese Anforderung gilt für natürliche und juristische Personen, die Einkünfte beziehen, die normalerweise nicht der Quellensteuer unterliegen, wie z. B. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gig-Jobs, Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen oder 1099-Einkünfte. Personen, die in diese Kategorien fallen – darunter Freiberufler, Rentner, Investoren, Unternehmen und Konzerne – müssen möglicherweise das ganze Jahr über Vorauszahlungen leisten.

Durch die pünktliche Zahlung vermeiden Steuerzahler Steuerrückstände und mögliche Strafen für Unterzahlungen.

Wer sollte Vorauszahlungen leisten?

Laut IRS sind Vorauszahlungen im Allgemeinen erforderlich, wenn:

  • Einzelpersonen wie Einzelunternehmer, Partner oder Anteilseigner einer S-Corporation müssen damit rechnen, im Jahr Steuern in Höhe von 1.000 USD oder mehr zahlen zu müssen.

  • Unternehmen müssen mit einer Steuerschuld von 500 US-Dollar oder mehr rechnen. (Weitere Informationen finden Sie in der IRS-Publikation 542.)

  • Personen, die ihr Einkommen durch Gig-Arbeit oder freiberufliche Tätigkeiten erzielen – auch wenn die Bezahlung über Plattformen erfolgt, die ein Formular 1099-K ausstellen – müssen dieses Einkommen unter Verwendung aller relevanten Steuerunterlagen melden.

Zahlungsarten

Der IRS empfiehlt Steuerzahlern die elektronische Zahlung, da dies die schnellste und sicherste Methode ist. Zu den verfügbaren Optionen gehören:

  • Zugriff auf das IRS-Online-Konto

  • Direktzahlung über ein Giro- oder Sparkonto

  • Kredit-/Debitkarten oder digitale Geldbörsen (Gebühren können anfallen)

  • Das elektronische Bundessteuerzahlungssystem (EFTPS)

  • Die mobile IRS2Go-App

  • Senden Sie einen Scheck oder eine Zahlungsanweisung mit Formular 1040-ES, zahlbar an „United States Treasury“.

Unternehmen müssen für alle Einzahlungen von Bundessteuern, einschließlich Vorauszahlungen, elektronische Zahlungsüberweisungen verwenden, in der Regel über EFTPS.

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