Gesetzentwurf: Lachgas-Verbot für Jugendliche auf dem Weg

Berlin. Der Verkauf von Lachgas als riskante Partydroge soll vor allem zum Schutz junger Menschen bundesweit beschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche sollen Erwerb und Besitz verboten werden, wie ein am Freitag veröffentlichter Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ vorsieht. Generell untersagt werden sollen der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Auch die Verfügbarkeit von K.o-Tropfen, die teils als „Vergewaltigungsdroge“ genutzt werden, soll eingedämmt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits deutlich gemacht, dass Lachgas „kein harmloser Spaß“, sondern besonders für Kinder und Jugendliche mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden sei. „Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei direktem Konsum aus einer Kartusche drohten wegen der Abkühlung auf bis zu 55 Grad minus Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.
Verkaufsverbot lange geplantLachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. Einen Entwurf für Verkaufsverbote hatte auch noch Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher zwischenzeitlich eigene Regelungen ein.
Im Visier der Gesetzgebung stehen auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind als „K.-o.-Tropfen“ bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um ihre Opfer auszurauben. Laut Warkens Gesetzentwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen künftig unter ein „Umgangsverbot“ für neue psychoaktive Stoffe fallen.
Ausnahmen für SprühsahneWeil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.
Der Entwurf geht jetzt in die weitere regierungsinterne Abstimmung und muss dann noch vom Kabinett verabschiedet werden, bevor er in ide parlamentarische Beratung geht. In Kraft treten sollen die Neuregelungen den Plänen zufolge drei Monate nach Verkündung. (dpa)
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