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„Gegen-Gutachten“ der AfD: Wie verfassungsfeindlich sind Politiker von CDU und CSU?

„Gegen-Gutachten“ der AfD: Wie verfassungsfeindlich sind Politiker von CDU und CSU?

In der AfD-Bundesspitze kursiert ein juristisches Gutachten, das die Regierungsparteien CDU und CSU ins Visier nimmt. Die zentrale These: Nach den Maßstäben, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bei der Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ anlegte, müsse auch die Union als verfassungsfeindlich gelten.

Das Dokument liegt der Berliner Zeitung vor. Hier können Sie es herunterladen.

Verfasst wurde das 50-seitige Papier vom Kölner Medienanwalt Christian Conrad, der die AfD regelmäßig in juristischen Verfahren vertritt. Im Rahmen eines „Gedankenspiels“ überträgt er zentrale Passagen aus dem AfD-Gutachten des BfV auf Aussagen von Unionspolitikern, etwa von Kanzler Friedrich Merz, dem Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (beide CDU) oder dem bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Die Zitate der Unions-Politiker werden unter denselben verfassungsschutzrechtlichen Kriterien analysiert, wie zuvor Äußerungen von AfD-Funktionären. Dabei handelt es sich um Aussagen, die ein „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis bezeugen sollen, oder auch angebliche Verstöße gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip.

Hinweis auf Verteidigungsstrategie der AfD vor Gericht

Das Gegen-„Gutachten“ ist möglicherweise nicht nur als polemische Provokation gedacht. Es könnte auch Rückschlüsse auf die Verteidigungslinie der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln zulassen, wo sich die Partei derzeit gegen ihre Einstufung als rechtsextrem wehrt. Offenbar will sie dort zeigen, dass die Maßstäbe des Verfassungsschutzes aus ihrer Sicht politisch dehnbar sind – und sich ebenso auf „jede andere politische Partei“ anwenden ließen, wie es im Gutachten heißt.

Die AfD hat sowohl Klage als auch einen Eilantrag gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ eingereicht. Das BfV hat daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Bis zur Entscheidung über den Eilantrag wird die AfD von der Behörde nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet.

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Berliner-zeitung

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