Wohnungsnot und Wucherpreise: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig droht Vermietern mit Bußgeld

Wer gegen die Mietpreisbremse verstößt, soll nicht länger ohne Folgen davonkommen. Eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesjustizministeriums wird ab Herbst konkrete Vorschläge für eine Bußgeldregelung erarbeiten. Damit will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Vermieter zur Rechenschaft ziehen, die bewusst gegen geltendes Mietrecht verstoßen.
„Mehr als die Rückforderung überhöhter Mieten hat der Vermieter derzeit nicht zu befürchten. Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend“, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur. Die Einführung von Sanktionen sei bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart.
Schwache Durchsetzung der MietpreisbremseDie eingesetzte Kommission soll bis spätestens Ende 2026 Ergebnisse liefern. Ihr gehören Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, von Mieter- und Vermieterverbänden sowie Vertreter des Deutschen Städtetags an. Neben der Bußgeldregelung steht auch die Reform des bislang recht wirkungslosen Mietwucher-Paragrafen auf der Agenda.
Laut geltender Gesetzeslage handelt ordnungswidrig, wer eine Miete verlangt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, doch Konsequenzen bleiben meist aus. Die Kommission soll deshalb prüfen, „wie man dieser Regelung Biss verleihen kann“, so Hubig.
Neben der Mietpreisbremse nimmt das Justizministerium auch andere Grauzonen ins Visier: etwa die Indexmietverträge, bei denen sich die Miete an der Inflation orientiert, sowie Kurzzeitverträge und möbliertes Wohnen. Diese Konstruktionen werden laut Hubig häufig genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen und höhere Mieten zu erzielen.
Besonders Indexmieten könnten Haushalte mit geringem Einkommen schnell überfordern, wenn die Verbraucherpreise stark steigen. Auch hier will die Ministerin gesetzlich nachjustieren.
Schwache Durchsetzung der MietpreisbremseZurzeit gilt die Mietpreisbremse in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, insbesondere dort, wo die jeweilige Landesregierung dies explizit festgelegt hat. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Zwar können Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern, doch viele scheuen den Konflikt mit dem Vermieter – aus Angst, die Wohnung zu verlieren. „Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht“, so Hubig. Deshalb brauche es ein schärferes Regelwerk.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre steht derweil am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. Widerstand gilt als unwahrscheinlich – auch wenn insbesondere die Grünen während der Ampel-Zeit weitergehende Regelungen gefordert hatten. Die jetzige Reforminitiative setzt vor allem auf eines: mehr Konsequenzen für Vermieter, die sich nicht an die Regeln halten.
Berliner-zeitung