Kalifornien führt Gesetze für Einzug inaktiver Kryptowährungen ein


Während viele Neulinge auf dem Krypto-Markt ihre Assets bei den Börsen in Sicherheit wägen, können diese nicht nur von Hackern, sondern mittlerweile auch von den Regierungen eingezogen werden. Wann es dazu kommen kann und wie sich Investoren davor schützen können, behandelt der vorliegende Beitrag.
Kürzlich wurden in Kalifornien in den USA die beiden neuen Gesetze AB 1052 und SB 822 verabschiedet, welche das UPL-Gesetz (Unclaimed Property Law) für die digitalen Vermögenswerte erweitern. Somit werden die inaktiven digitalen Assets von den Kryptobörsen automatisch an den kalifornischen Staat übertragen, wenn diese für länger als drei Jahre nicht bewegt werden.
Diese gelten als sogenanntes "intangible personal property", weshalb sie denselben Regeln wie andere nicht beanspruchte Vermögenswerte unterliegen. Allerdings geschieht dies nicht ohne Vorwarnung, denn der Staat Kalifornien verpflichtet die Verwahrer der digitalen Assets dazu, dass sie vor der Übertragung der Vermögenswerte an den Staat den entsprechenden Kunden darüber informieren.
Damit es überhaupt dazu kommt, muss das Konto für drei Jahre nicht einmal aufgerufen werden. Die Verwahrer sind dazu verpflichtet, dass sie 6 bis 12 Monate vor Ablauf der Frist den betroffenen Kunden über die Übertragung an den Staat informieren. Sollten die Mitteilungen an den Kunden nicht mehr zustellbar sein oder unbeantwortet bleiben, werden weitere Schritte in die Wege geleitet.
Der Einzug der digitalen Assets ist nur dann möglich, wenn die zentralen Entitäten die Kontrolle über diese haben. Eine Schutzmöglichkeit dafür bieten hingegen selbstverwahrende digitale Geldbörsen wie die Best Wallet. Bei dieser behalten die Anleger die Kontrolle über ihren sogenannten Private Key und damit den Zugangsschlüssel.
Die Best Wallet unterstützt mit dem Besitz der $BEST-Coins außerdem Presales, um besonders früh in die Projekte einzusteigen und das Renditepotenzial zu steigern. Ebenso befindet sich die beliebte Geldbörsen-App selbst in ihrem Vorverkauf. Dieser hat schon eine beeindruckende Finanzierungssumme von 13 Mio. USD erzielt und bietet den Coins noch für 0,025135 USD an.
Das Angebot der Best Wallet expandiert ähnlich schnell wie dessen Nutzerbasis, welche mittlerweile schon über 250.000 monatlich aktive Anwender zählt. Bald soll eine eigene Bankkarte, eine NFT-Galerie, ein MEV-Schutz, fortschrittliche Trading-Features, Sparpläne und vieles mehr hinzukommen, um die Web3-Erfahrung auf die nächste Stufe zu bringen.
Direkt zur offiziellen Best Wallet Website!
Hinweis: Investieren ist spekulativ. Bei der Anlage ist Ihr Kapital in Gefahr. Diese Website ist nicht für die Verwendung in Rechtsordnungen vorgesehen, in denen der beschriebene Handel oder die beschriebenen Investitionen verboten sind, und sollte nur von Personen und auf gesetzlich zulässige Weise verwendet werden. Ihre Investition ist in Ihrem Land oder Wohnsitzstaat möglicherweise nicht für den Anlegerschutz geeignet. Führen Sie daher Ihre eigene Due Diligence durch. Diese Website steht Ihnen kostenlos zur Verfügung, wir erhalten jedoch möglicherweise Provisionen von den Unternehmen, die wir auf dieser Website anbieten.
nachrichten-aktien-europa