Wasser aus Seen und Flüssen nutzen: Was ist erlaubt und was nicht?

An vielen Orten darf wegen Trockenheit kein Wasser mehr aus Flüssen und Seen verwendet werden, oder nur noch zu bestimmten Zeiten. Was ist normalerweise erlaubt und was nicht? Und was gilt im eigenen Garten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern ist in kleinen Mengen normalerweise erlaubt. Als kleine Mengen gelten hierbei Mengen, die mit Handschöpfgefäßen, also einem Eimer oder einer Gießkanne entnommen werden. Befindet sich die Wasserquelle auf dem eigenen Privatgrundstück, dürfen auch größere Mengen entnommen werden. Es darf aber nicht so viel Wasser entnommen werden, dass sich die Eigenschaften des Gewässers ändern, der Wasserstand beeinflusst wird, oder es zur Beeinträchtigung anderer kommt.
Die Entnahme größerer Mengen Wasser aus öffentlichen Gewässern mit Pumpen bedarf einer Genehmigung. Im Sommer kann die Nutzung öffentlicher Gewässer durch eine Allgemeinverfügung eingeschränkt werden. Sie ist dann während einiger Monate nicht oder nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt. Momentan ist das in mehreren deutschen Städten und Landkreisen der Fall, vor allem im Osten Deutschlands, aber zum Beispiel auch in Teilen Hessens oder Baden-Württembergs und Niedersachsens.
Die Einschränkung gilt dann oft auch für die Nutzung von Brunnenwasser auf dem eigenen Grundstück, da dabei Grundwasser entnommen wird. Trinkwasser, also Wasser aus der Leitung, darf hingegen weiter uneingeschränkt verwendet werden. Für landwirtschaftliche Betriebe können Ausnahmen gelten, teilweise ist zum Beispiel das Wässern von Obstbäumen trotz Wasserentnahme-Einschränkung weiterhin möglich.
Laut Bundesumweltamt ist es grundsätzlich erlaubt, Wasser aus dem eigenen Brunnen zum Befüllen eines Swimmingpools oder Planschbeckens zu verwenden. Es empfiehlt sich aber vorab eine chemische und mikrobiologische Untersuchung des Brunnenwassers durch ein zertifiziertes Labor.
Poolwasser, das nicht behandelt wurde, kann anschließend zum Gießen des Gartens verwendet werden. Behandeltes Wasser hingegen darf nur über die Kanalisation entsorgt werden.
Auf Privatgrundstücken ist es in der Regel erlaubt, einen Brunnen zu bauen. Es kommt aber darauf an, wofür der Brunnen genutzt werden soll. Ein Brunnen, der nur für die Bewässerung des Gartens genutzt werden soll, muss in einigen Kreisen nicht einmal den Behörden gemeldet werden, in anderen ist das Pflicht. Brunnen, die gewerblich genutzt werden sollen, oder Brunnen, die Wasser in die Kanalisation ableiten, müssen immer genehmigt werden. Ist ein Brunnen für die Trinkwasserversorgung vorgesehen, muss er ebenfalls angemeldet und von den Behörden jedes Jahr die Wasserqualität untersucht werden.
Ob man zu Hause sein Auto waschen darf, kommt auf die örtlichen Regelungen an. In vielen Gebieten ist das Waschen nur auf befestigtem Untergrund erlaubt, von dem aus das Wasser in die Kanalisation fließt. Oft ist auch das Waschen mit Reinigungsmitteln verboten und es darf nur reines Wasser verwendet werden.
In der Regel verboten ist zudem das Waschen des Motors, da dabei Öl ins Abwasser gelangen würde. Wer sichergehen möchte, dass das Autowaschen an seinem Wohnort erlaubt ist, findet die entsprechenden Regeln auf der Seite des zuständigen Ordnungsamtes. Zum Autowaschen darf man Grundwasser nutzen, wenn dies aus dem eigenen Brunnen stammt oder - ohne Pumpe - aus einem öffentlichen Gewässer entnommen wurde und es nicht gegen die Entnahmebeschränkungen verstößt.
rnd