Die Aktualisierungen der spanischen NLV-Finanzbedarfsdokumente im Jahr 2025

Im Rahmen des neuen spanischen Einwanderungsgesetzes, das am 20. Mai in Kraft getreten ist, hat die Regierung mehrere neue Regeln zur finanziellen Dokumentation des Non-Lucrative-Visums (NLV) klargestellt.
Das NLV ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben, sofern sie sich finanziell selbst versorgen können. Entscheidend ist jedoch, dass es ihnen nicht erlaubt, in Spanien zu arbeiten oder für ein Unternehmen oder Kunden im Ausland tätig zu sein.
Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt durch passives Einkommen wie Renten, Mieteinnahmen aus dem Ausland, Ersparnisse und Zinsen von Bankkonten usw. zu bestreiten.
Damit können Sie ein Jahr lang in Spanien leben, Sie können es jedoch um zwei Jahre und danach um weitere zwei Jahre verlängern, sofern Sie über ausreichende Ersparnisse verfügen.
EXKLUSIV: Spanien präzisiert zwei wichtige Regeln des Non-Lucrative-Visums
Im Rahmen der neuen Einwanderungsbestimmungen hat Spanien mehrere Aspekte dieses Visums präzisiert, darunter die Arbeits- und Verlängerungsvorschriften. Außerdem wurde klargestellt, welche finanziellen Nachweise und Bankdaten Sie für die Genehmigung vorlegen müssen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie über das 400-fache des IPREM verfügen, das im Jahr 2025 600 € beträgt. Dies bedeutet, dass Sie ein passives Einkommen von 2.400 € pro Monat oder Ersparnisse von 28.800 € pro Jahr nachweisen müssen.
Zusätzlich zum Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, müssen Sie Ihrem NLV-Antrag nun laut dem Official State Bulletin (BOE) auch Folgendes beifügen.
Diese sind:
Der Firmenname oder der vollständige Name der Bank oder des Kreditinstituts sowie deren Adresse - Dies ist ein Standardverfahren, damit die Regierung weiß, von wo Ihr Geld überwiesen wird
Die vollständige Identifizierung der Konten – Dazu gehören Ihre Bankkontonummer, weitere Angaben zu Ihrem Konto, ob es sich um ein Giro- oder Sparkonto handelt, wie viele Personen Kontoinhaber sind usw.
Das Datum der Kontoeröffnung oder -auflösung bzw. gegebenenfalls das Datum der Erteilung und des Widerrufs der Genehmigung . Die Behörde möchte sehen, wie lange Sie das Konto bereits besitzen und ob es eine Einkommenshistorie aufweist, nicht nur, ob es lediglich für Visazwecke eröffnet wurde. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie das Konto aufgelöst oder geschlossen haben, wenn Sie es noch nutzen und ausreichende Deckung nachweisen.
Die Kontostände zum 31. Dezember des Vorjahres, in dem der Antrag gestellt wird . Neben der Angabe, wie viel Geld Sie an einem bestimmten Tag auf Ihrem Konto hatten, möchte die Regierung auch sehen, wie viel Geld am Ende des Vorjahres auf Ihrem Konto war, um zu zeigen, dass nicht alles einfach so eingezahlt wurde.
Der durchschnittliche Kontostand des letzten Jahres – Ähnlich wie oben möchten die Behörden sicherstellen, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum ausreichend Geld verdient haben, nicht nur vor Ihrem Visumsantrag. Sie müssen wissen, dass Ihnen das Geld nicht nur geliehen wurde, sondern dass es sich tatsächlich um passives oder aktives Einkommen handelt, das Sie nach Ihrer Ankunft in Spanien nicht mehr beziehen. Daher benötigen sie offizielle Kontoauszüge der letzten 12 Monate.
Sie sollten sicherstellen, dass Sie alle diese Informationen griffbereit haben, wenn Sie Ihre gesamten unterstützenden Unterlagen einsenden. Organisieren Sie sich also im Voraus.
Beachten Sie, dass die Behörden Ihre Bank häufig um eine Abrechnung mit dem in Euro berechneten Betrag bitten, nicht nur in der aktuellen Währung. Dies kann für ausländische Banken verwirrend sein, sollte aber für ein bestimmtes Datum verständlich sein. Möglicherweise benötigen Sie auch eine Übersetzung und Apostille dieser Dokumente.
Wenn Sie Zweifel oder Fragen zu den finanziellen Anforderungen oder Ihrem Bankkonto haben, ist es wichtig, einen Einwanderungsanwalt zu beauftragen, der Ihnen hilft und Sie berät
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