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INE klärt Kontroverse: Bei den Richterwahlen wird es keine Neuauszählung der Stimmen geben

INE klärt Kontroverse: Bei den Richterwahlen wird es keine Neuauszählung der Stimmen geben

Der Generalrat des Nationalen Wahlinstituts (INE) hat die historische Wahl für die Justiz für gültig erklärt und Anträge auf eine vollständige Neuauszählung einstimmig abgelehnt. Die Entscheidung, die darauf beruht, dass die neue Justizreform einen solchen Mechanismus nicht vorsieht, verschärft die Kontroverse in einem Prozess, der bereits von Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten und tiefer politischer Polarisierung geprägt ist.

In einer Sitzung, die die politische Szene des Landes in Atem hielt, schloss das Nationale Wahlinstitut (INE) die Möglichkeit einer Stimmenneuauszählung der am 1. Juni abgehaltenen Justizwahlen ab. Die Ratsmitglieder argumentierten, dass dieser Aspekt in der Verfassungsreform, die zu diesen Wahlen geführt hatte, nicht berücksichtigt worden sei und sie daher nicht über die rechtliche Befugnis verfügten, diese Neuauszählung durchzuführen.

Diese Entscheidung bestätigt die Ergebnisse, die die neue Bundesjudikative, einschließlich des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN), prägen werden, trotz zahlreicher Anfechtungen und Betrugsvorwürfe seitens der Opposition und zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Die Position des INE konzentriert sich strikt auf die Verfahrensrechtmäßigkeit. Da das neue Gesetz keinen Artikel enthält, der eine Neuauszählung auf Antrag der Kandidaten erlaubt, kommt das Institut zu dem Schluss, dass seine Auszählung abgeschlossen sei. Kritiker argumentieren jedoch, dieser Ansatz ignoriere die demokratische Legitimität des Prozesses.

Die Kontroverse wird durch konkrete Fakten angeheizt, die die Wahl verfälscht haben:

* Die „Akkordeons“: Während der Validierungssitzung räumte Stadtrat Martín Faz ein, dass in 61 % der Wahllokale die Ergebnisse der Gewinner des Gerichts mit den „Akkordeons“ oder Wahlleitfäden übereinstimmten, die vor der Wahl massenhaft verteilt wurden, eine Praxis, die gegen die Wahlvorschriften verstößt.

* Geringe Wahlbeteiligung: Nur 13 % der Wähler beteiligten sich an der Wahl. Kritiker nutzen diese Tatsache, um das Mandat des Gewinners in Frage zu stellen.

* Formelle Einsprüche: Das Kollektiv „Poder Ciudadano MX“ und andere Oppositionsgruppen haben beim INE und dem Wahlgericht formelle Einsprüche eingereicht und fordern die Annullierung der Wahl mit der Begründung, sie sei undemokratisch.

Dieser Meinungskonflikt wirft eine grundsätzliche Frage auf, die in der öffentlichen Debatte nachhallt: Wenn ein Gesetz als Instrument zur Untergrabung demokratischer Prinzipien wahrgenommen wird, ist dann die bloße buchstabengetreue Befolgung dieses Gesetzes eine Garantie für ein legitimes Ergebnis?

Die Regierungspartei verteidigt die Wahl als legale Maßnahme und als Erfüllung des Volksmandats. Die Anfechtungen werden als Versuche zurückgewiesen, den bei der Wahl zum Ausdruck gebrachten Willen zunichte zu machen. Die designierte Richterin Celia Maya beispielsweise schloss die Möglichkeit einer „Verfolgung“ von Richtern aus.

Die Besorgnis geht jedoch über Grenzen hinaus. Regierungen wie die der USA und Kanadas haben ihre Besorgnis darüber geäußert, dass die Reform die Justiz politisieren und die richterliche Unabhängigkeit gefährden könnte – eine Grundsäule des Vertrauens ausländischer Investoren.

„Der Versuch, diese Wahl für ungültig zu erklären, weil in 800 Wahllokalen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, während in über 80.000 Wahllokalen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, erscheint mir als eine extreme und bedauerliche Situation.“ – Guadalupe Taddei, Präsident des INE.

Mit der Bestätigung durch das INE geht der Rechtsstreit nun vollständig an das Wahlgericht der Bundesjustiz (TEPJF), das die letzte Entscheidung über die bisher über 62 eingereichten Klagen treffen wird. Die Zukunft des mexikanischen Justizsystems steht auf dem Spiel, da es sich in einer der schwersten institutionellen Krisen seiner jüngeren Geschichte befindet.

La Verdad Yucatán

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