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Die neue SEPE-Hilfe in Höhe von 570 Euro, die viele Menschen über 30 beantragen können: Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung.

Die neue SEPE-Hilfe in Höhe von 570 Euro, die viele Menschen über 30 beantragen können: Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung.

Die staatliche Arbeitsvermittlung (SEPE) hat eine neue Leistung für Arbeitslose zwischen 30 und 55 Jahren eingeführt, die ihre beitragspflichtigen Leistungen ausgeschöpft haben und weniger als 810 Euro oder 75 Prozent des Mindestlohns verdienen.

Ziel dieser Initiative ist es , die finanzielle Belastung einer besonders schutzbedürftigen Gruppe zu verringern und gleichzeitig die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen: Die Abgabe einer Familieneinkommensteuererklärung und die Einhaltung einer Wartezeit entfallen.

Betrag und Dauer
  • Erste 6 Monate: 570 Euro

  • Monate 7 bis 12: 540 Euro

  • Ab Monat 13: 480 Euro

Diese Initiative ist nicht als Dauerlösung gedacht, sondern als vorübergehende Überbrückung, die den Übergang zu einer neuen Arbeitsmöglichkeit erleichtert . Im Gegensatz zu anderen Zuschüssen muss die Familieneinheit ihr Einkommen nicht deklarieren.

Bei der Beurteilung kommt es ausschließlich auf die individuellen Einkünfte des Antragstellers an. Dieses Kriterium stellt sicher, dass die Unterstützung gezielt an diejenigen geht, die tatsächlich finanziell bedürftig sind.

An wen richtet es sich?
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen 30 und 55 Jahre alt sein.

  • Nach Ausschöpfung des beitragspflichtigen Arbeitslosengeldes.

  • Verfügen über ein monatliches Einkommen von weniger als 810 Euro.

  • Lassen Sie sich als Arbeitssuchender registrieren und unterzeichnen Sie die Erklärung zur aktiven Arbeitssuche.

  • Weisen Sie mindestens 15 Beitragsjahre nach, davon zwei in den letzten 15 Jahren.

  • Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Arbeitslosigkeit.

Die SEPE verlangt von den Bewerbern eine proaktive Einstellung bei der Arbeitssuche. Dazu müssen sie sich beim Arbeitsamt ihrer Autonomen Gemeinschaft als Arbeitssuchende registrieren und die Erklärung zur aktiven Arbeitssuche (BAE) unterzeichnen. Bewerber müssen sich verpflichten, an den von der SEPE angebotenen Vermittlungsinitiativen teilzunehmen.

Erforderliche Dokumentation
  • DNI oder NIE

  • Beitragsbescheinigung

  • Arbeitslebensbericht

  • Bankbeleg

  • Erklärung zur aktiven Suche

Was den Beschäftigungsverlauf betrifft, ist es erforderlich, mindestens 15 Jahre lang Beiträge zur Sozialversicherung geleistet zu haben , davon mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.

Der Antrag auf diese Unterstützung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum gestellt werden, an dem das beitragspflichtige Arbeitslosengeld ausgeschöpft wurde . Die Erfüllung aller dieser Bedingungen ist Voraussetzung für den Anspruch auf diese neue Unterstützung.

Der Antrag kann persönlich, nach Terminvereinbarung oder online über die SEPE-Website eingereicht werden.

ABC.es

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