Franche-Comté. Hämorrhoidenoperation fehlgeschlagen: Dr. Clemens, der erneut operieren möchte, muss warten

Dr. Luc Clemens muss noch zwei Wochen warten, um zu erfahren, ob er erneut operieren darf.
Die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts Besançon sollte an diesem Mittwoch über die Lockerung der richterlichen Aufsicht gegen den Proktologen aus Besançon entscheiden. Gegen diesen wird seit September 2024 wegen „unbeabsichtigter Verletzungen“ mehrerer Dutzend seiner Patienten ermittelt.
Das Gericht vertagte die Anhörung auf Mittwoch, den 27. August, um jeglichen Verdacht auf Befangenheit auszuschließen. Denn zwei der Richter des Gremiums hatten bereits Urteile im Zivilverfahren dieses umfangreichen Falles verpfuschter Hämorrhoidenoperationen gefällt.
Die gerichtliche Überprüfung des Proktologen Luc Clemens, gegen den seit September 2024 ermittelt wird, untersagt ihm die Durchführung chirurgischer Eingriffe.
Der Arzt, für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, möchte jedoch weiterhin urologische Chirurgie und nicht Proktologie praktizieren dürfen. Sein erster Antrag darauf, der Ende Oktober gestellt wurde, war bereits abgelehnt worden. Deshalb hat sein Anwalt die Angelegenheit an die Untersuchungskammer des Oberlandesgerichts weitergeleitet.
Die Verteidigung des Arztes plädierte bereits für eine größere „Verhältnismäßigkeit“ der Einschränkung. Sie argumentiert, ihm werde keine Tätigkeit als Urologe vorgeworfen. Daher stehe ihm nichts im Wege, erneut in diesem Bereich zu operieren. Für die Opfer ist die Forderung des Proktologen aus Besançon nach einer weiteren Operation ein verheerendes Zeichen.
L'Est Républicain