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Selbstmorde von Gesundheitspersonal in Krankenhäusern: Eine Beschwerde gegen drei Minister wurde eingestellt

Selbstmorde von Gesundheitspersonal in Krankenhäusern: Eine Beschwerde gegen drei Minister wurde eingestellt

Eine Beschwerde wegen moralischer Belästigung und fahrlässiger Tötung gegen die Minister Elisabeth Borne (Hochschulbildung), Catherine Vautrin und Yannick Neuder (Gesundheit), in der Selbstmorde von Mitarbeitern des Gesundheitswesens in öffentlichen Krankenhäusern angeprangert wurden, wurde abgewiesen, gab der Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht am Donnerstag bekannt.

„Keine Elemente einer Natur, die ein Verbrechen charakterisieren“

Der Petitionsausschuss des Gerichtshofs der Republik (CJR) wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass sie „keine Beweise für ein Verbrechen oder Vergehen enthalte, das die betreffenden Minister in Ausübung ihrer Pflichten begangen hätten“, sagte Rémy Heitz, Staatsanwalt beim CJR.

Var-Matin

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