Das „Reservieren“ eines Parkplatzes ist eine weit verbreitete, aber illegale Angewohnheit, die teuer werden kann.

In Städten scheuen sich manche Menschen nicht, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren oder ihn für einen geliebten Menschen „aufzubewahren“. Diese Praxis ist jedoch streng verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.
Eine Person steht auf einem Parkplatz. „Entschuldigung, der ist leider nicht mehr frei, ich reserviere ihn für einen Freund, der in drei Minuten kommt“, sagt sie. Dieser Satz kann Autofahrer aus der Fassung bringen. Dasselbe gilt für einen Poller, einen Stapel Absperrgitter, Müllsäcke oder ähnliches. Denn in Innenstädten schrecken Klugscheißer nicht davor zurück, sich mit solchen Mitteln einen Parkplatz zu „sichern“. Doch dieser Reflex, so häufig er auch vorkommt (und so ärgerlich, wenn man damit konfrontiert wird), ist strengstens verboten – und kann teuer werden.
Fahrbahn, Gehwege und Parkplätze gehören grundsätzlich zum öffentlichen Straßenraum, also jedermann. Artikel L2122-1 des Allgemeinen Gesetzbuchs über öffentliches Eigentum ist eindeutig: „Niemand darf ohne entsprechende Berechtigung ein Grundstück im öffentlichen Raum einer öffentlichen Person besetzen oder über das allen zustehende Nutzungsrecht hinaus nutzen.“ Anders ausgedrückt: Wer einen Platz für sich selbst, einen geliebten Menschen oder mit einem Gegenstand reserviert, nimmt sich ein Gemeingut unberechtigt an und ist damit illegal.
Nur mit einer vom Rathaus ausgestellten vorübergehenden Nutzungsgenehmigung (AOT) können Sie einen Raum für einen Umzug, Arbeiten oder eine Veranstaltung legal reservieren. So lautet das Prinzip. Außerhalb dieses Rahmens wird eine Strafe verhängt: Artikel R*116-2 der Straßenverkehrsordnung sieht eine Geldstrafe der 5. Klasse von bis zu 1.500 € (3.000 € im Wiederholungsfall) vor. Die Stadtpolizei oder der Straßendienst können dann alle behindernden Gegenstände oder Geräte sofort entfernen.
Doch in Wirklichkeit gestaltet sich die Überwachung und Bestrafung solcher Vergehen viel komplexer, als es scheint. Oft ist es schwierig, den Täter auf frischer Tat zu ertappen: Es muss nachgewiesen werden, dass die Person tatsächlich Gegenstände hinterlassen hat, die den Parkplatz blockieren. Liegen die Gegenstände bereits vor Ort, ohne Zeugen oder direkte Beweise, ist es schwierig, den Verantwortlichen zu identifizieren und somit eine Geldstrafe zu verhängen. Der mutmaßliche Täter, der die Gegenstände entfernt, um sein Auto zu parken, kann jederzeit behaupten, deren Herkunft nicht zu kennen.
lefigaro