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Côte-d'Or. „Wenn es noch schlimmer wird, können wir ihnen nicht mehr entgegenkommen“: Welche Gesetzgebung gilt für Weinlesebetriebe?

Côte-d'Or. „Wenn es noch schlimmer wird, können wir ihnen nicht mehr entgegenkommen“: Welche Gesetzgebung gilt für Weinlesebetriebe?

Die Ernte findet Ende des Sommers statt, und die Weingüter beginnen bereits mit der Rekrutierung von Saisonarbeitern. Angesichts der zunehmend strengeren Wohnbedingungen wagen es immer weniger Winzer, sie unterzubringen. Doch wie lauten die tatsächlichen Regeln des Arbeitsrechts und des Aufnahmesystems für diese Tätigkeit?
Das Weingut Edmond Cornu et fils in Ladoix-Serrigny begrüßt jedes Jahr rund dreißig Weinleser. Foto: César Vargas
Das Weingut Edmond Cornu et fils in Ladoix-Serrigny begrüßt jedes Jahr rund dreißig Weinleser. Foto: César Vargas

In diesem Jahr findet die Weinlese Ende August oder Anfang September statt. Die Weingüter haben bereits mit der Rekrutierung von Mitarbeitern für diese entscheidende Zeit für die Branche begonnen. Das Weingut Edmond Cornu et fils in Ladoix-Serrigny stellt jedes Jahr rund dreißig Erntehelfer für acht bis zehn Tage ein, um seine 16 Hektar Rebfläche zu ernten. Trotz der verschärften Vorschriften beschäftigt das Weingut jährlich zwischen 15 und 20 Erntehelfer.

Die Isolierung der Zimmer wurde erneuert

In einem separaten Bereich sind fünf Zimmer den Saisonarbeitern vorbehalten. Mit ihren holzgetäfelten Wänden duften sie nach frischem Holz. „Wir haben die Isolierung vor drei Jahren erneuert“, sagt Lucie Cornu, eine der vier Partnerinnen des Anwesens. Seit einigen Jahren sind Etagenbetten für Saisonarbeiter verboten. Deshalb wurden in den Schlafzimmern die Matratzen der oberen Etagen entfernt. Jeder Bewohner hat eine Lampe, eine Steckdose und ein Schließfach für seine Sachen.

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